Nachdem der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel den Baustopp für den Windpark bei Langenthal erteilt hat, hat die Projektgesellschaft Berufung erhoben.
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Anmerkung: Der Richter anderer Meinung. Absatz 31: Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO, § 68 Abs. 1 Satz 5, 66 Abs. 3 Satz 3 GKG).