Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz | Pressemitteilung Nr. 14/2021
Beschluss vom 8. April 2021, Aktenzeichen: 1 B 10081/21.OVG
Vier Windenergieanlagen (WEA) in der Nähe des Klosters Maria Engelport im Rhein-Hunsrück-Kreis dürfen errichtet werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Das Oberverwaltungsgericht lehnte den Antrag ab und führte zur Begründung aus:
Bitte letzten Absatz der PM beachten: ”Bei der danach vorzunehmenden Abwägung zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit und des Anlagenbetreibers an einer zeitnahen Errichtung und Inbetriebnahme der Anlagen und dem Interesse der Antragsteller, dies einstweilen zu verhindern, überwiege das Vollzugsinteresse. Zum einen enthalte das Bundes-Immissionsschutzgesetz seit Ende 2020 eine Grundsatzwertung, wonach Widersprüche und Klagen Dritter gegen die Genehmigung von großen Windenergieanlagen im Interesse einer Beschleunigung von Investitionen grundsätzlich keine aufschiebende mehr haben sollen. Zudem spreche hier das gewichtige öffentliche Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien dafür, von der erteilten Genehmigung zwischenzeitlich bis zu einer endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren Gebrauch machen zu können.”
Der SWR berichtete am 12. Februar in der Landesschau Rheinland-Pfalz vom bevorstehenden Prozess: