Mindestabstände werden anders berechnet
Wie das Ministerium erläuterte, werden die Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen nun ab der Mitte des Mastfußes bemessen und nicht mehr ab der Rotorspitze. Damit dürften Windenergieanlagen künftig durchschnittlich 60 bis 80 Meter näher zu Wohngebieten errichtet werden, teilte Innenstaatssekretärin Nicole Steingaß (SPD) am Donnerstag mit. Mit der geänderten Vorgabe stünden nun weitere Flächen im Land für die Windenergienutzung zur Verfügung.
Quelle: Windräder dürfen in Rheinland-Pfalz näher an Wohngebieten gebaut werden – SWR Aktuell