Energieintensive Unternehmen aus Deutschland können auf eine Ratifizierung des internationalen Abkommens hoffen, das den Export von Kohlendioxid und dessen Speicherung im Meeresboden außerhalb Deutschlands erlaubt.
Es geht um den geänderten Artikel 6 des London-Protokolls, der den „grenzüberschreitenden CO2-Transport zwecks Speicherung im tiefen Untergrund unter dem Meeresboden ermöglicht“, wie das Bundesumweltministerium (BMU) auf Anfrage bestätigte.
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