16.06.2021 | Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Pressemitteilung Nr. 19/2021 vom
Urteil vom 26. Mai 2021, Aktenzeichen: 8 C 11151/20.OVG
Die Konzentrationsflächenplanung in Bezug auf die Windenergienutzung im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land ist fehlerhaft, sodass ihr keine Ausschlusswirkung zukommt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.