Zu BGH, Urteil vom 22.10.2021 – V ZR 225/19; V ZR 8/20; V ZR 44/20; V ZR 69/20 Redaktion beck-aktuell, Prof. Dr. Joachim Jahn ist Mitglied der NJW-Schriftleitung, 22. Okt 2021.
Wer in einen Solarpakt investiert, dessen Betreiber pleite geht, hat es schwer. Nicht nur, dass die erhoffte (und mitunter sogar “garantierte”) Rendite ausbleibt. Sondern der Insolvenzverwalter macht auch selbst noch Ansprüche geltend. Der Bundesgerichtshof hat nun Vorgaben gemacht für den Umgang mit diesen schwierigen Fragen an der Schnittstelle von Kapitalmarkt- und Sachenrecht – und zum Aufeinandertreffen von “Energiewende” und “grauem Kapitalmarkt”.
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