Der 9. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat mit Beschlüssen vom gestrigen Tage die Anträge der Gemeinde Gründau und eines anerkannten Umweltverbandes auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Genehmigung weiterer Windenergieanlagen im Constantia Forst abgelehnt. Die Beschwerden des Landes Hessen und der Vorhabenträgerin gegen anderslautende Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 28. April 2020 (Aktenzeichen 8 L 3670/19.F und 8 L 891/20.F) waren damit erfolgreich.
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