Um die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, soll der Ausbau der Erneuerbaren Energien als “überragendes öffentliches Interesse” eingestuft werden. Außerdem soll es eine bundesweite Standardisierung der Artenschutzprüfung geben. Und: Ausnahmen vom Bundesnaturschutzgesetz sollen einfacher werden.
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