Die Bundesregierung hat eine Ausnahme für Weihnachtsbeleuchtung im seit Anfang September geltenden Energiespargesetz beschlossen. Das Beleuchtungsverbot gelte nun nicht „bei der Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern, die anlässlich traditioneller oder religiöser Feste (wie beispielsweise Weihnachten) installiert und betrieben wird“, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch. Zudem soll das Verbot von Leuchtreklamen nur nachts gelten.
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