Das Fazit lautet:
“Das Bundesverfassungsgericht sollte das gesamte EEG-System und Teile daraus mit dem Grundgesetz für unvereinbar oder nichtig erklären.”
“Aus den Mängeln des EEG ergeben sich formal ein Klageanspruch jedes Stromkunden gegen die Zahlung und ein Rückzahlungsanspruch aus der Verganganeheit.”
kurze Presseinformation: Rechtsgutachten der Humboldt-Universität dokumentiert: Das EEG ist verfassungs- und europarechtswidrig / Care-Energie Position vollumfänglich bestätigt.
17.2.2016, 14:00 Uhr
ausführliche Presseinformation: Mängel des EEG in Bezug auf Verfassungs- und Europarecht
Rechtswissenschaftliche Analyse zum Fördersystem des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf dem Prüfstand des Verfassungs- und Europarechts
Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski