Der Windpark muss im Schuttertal nachbessern
Im Rahmen einer orientierenden Lärmmessung hat das Landratsamt laut der Pressemitteilung festgestellt, dass von den Windenergieanlagen des Bürgerwindparks Südliche Ortenau deutlich wahrnehmbare, sogenannte Impulshaltigkeiten ausgehen, die von der immissionschutzrechtlichen Genehmigung nicht abgedeckt sind. Im Klartext: Die Windräder verursachen Geräusche, die es nicht geben darf und die lauter sind als erlaubt.
Das Landratsamt hat deshalb gegenüber dem Betreiber des Windparks angeordnet, “die Anlagen ab sofort so zu betreiben, dass von diesen keine deutlich wahrnehmbaren Impulshaltigkeiten mehr ausgehen”. Der Betreiber könne die Anlagen in einem schallreduzierten Betrieb fahren. “Ist auf diesem Wege die Verringerung der Impulshaltigkeit nicht in ausreichendem Maße möglich, sind gegebenenfalls auch einzelne oder mehrere Anlagen bis zur Ursachenbeseitigung stillzulegen”, heißt es weiter, “den Nachweis für den genehmigungskonformen Betrieb hat der Betreiber zu erbringen.”
Die Ausprägung der Impulshaltigkeit, die vom Windpark Südliche Ortenau ausgehe, übersteige aber das durch die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zulässige Maß. “Green City Energy AG ist nunmehr aufgefordert, sofort Abhilfe zu schaffen“, erklärt die Amtsleiterin abschließend.