Irland: Erstes Umdenken in die richtige Richtung

Zur Überarbeitung der Windenergierichtlinien hat die irische Umweltbehörde erste Informationen veröffentlicht.

Der Studienbericht zeigt, dass der Mindestabstand von Windkraftanlagen mit einer Höhe von 175 Metern und 3,5 Megawatt Leistung bei 1209 m betragen muß, um die Lärmgrenze von 40 dB einzuhalten.

Dieser Abstand wird auch für “Überarbeitung der Windrichtlinien” vorgeschlagen. Jedoch liegen auch Argumente vor, dass die 40 dB Grenze nicht ausreicht und forden einen  1,5 km Abstand.

 

 

Mehr erfahren: http://epaw.org/echoes.php?lang=de&article=n598

Kompletten Bericht hier lesen

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