Man stelle sich einen Privatmann vor, der mit dem Bau von irgendwas anfängt, ohne den Entscheid eines Gerichtes abzuwarten. Baueinstellung, Strafandrohungen, Rückbau wären die Folgen. Wenn es um den Bau von Windindustrieanlagen geht, ist alles möglich!
“Die Gesellschafter wollen den Ausgang des Hauptverfahrens am Oberverwaltungsgericht nicht abwarten, weil bis dahin Fristen der Firma verstrichen wären, die den Windpark bauen soll und Fördergelder des Bundes für Windenergie verloren gingen.”