Für die schalltechnische Genehmigung und den Betrieb von Windkraftanlagen (WKA) dienen veraltete Regelwerke aus den späten 90er Jahren (TA-Lärm, DIN 45680, DIN 9613-2).
Diese Regelwerke sind für große Windkraftanlagen ungeeignet und somit nicht mehr zur Abwendung von erheblichen Gesundheitsrisiken für große Teile der betroffenen Anwohner anwendbar.
Würden realistische Regelwerke zugrundegelegt, würde das faktisch das Aus für den Bau weiterer Windkraftanlagen in Hessen bedeuten, da bei den gültigen Lärm-Grenzwerten Abstände deutlich über 10H zur Wohnbebauung einzuhalten wären.