Der frühere oberste Umweltbeamte
der Schweiz lehnt das Energiegesetz ab.An welchen Bestimmungen stören Sie sich?
Den Ausschlag gaben die Artikel 12 und 13 im Energiegesetz. Diese räumen dem Interesse an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie neu dasselbe Gewicht wie dem Interesse am Naturschutz ein. Zudem werden Bewilligungen für neue Anlagen nicht mehr vor dem Bundesgericht angefochten werden können. Angesichts der verfügbaren finanziellen Mittel und des grossen politischen Willens zum Bau von Windkraftwerken wird dies dazu führen, dass diesen Vorrang vor der Natur eingeräumt wird. Wir opfern einige der schönsten Landschaften, wenn wir das Energiegesetz annehmen.
Und weiter wie bei uns in Deutschland:
Bund zahlt Millionen an Wind-Lobby
Interne Dokumente zeigen, wie das Bundesamt für Energie die öffentliche Meinung zur Windkraft beeinflussen will.
http://www.tagesanzeiger.ch/sonntagszeitung/dny/bund-zahlt-millionen-an-windlobby/story/11692132