„Der BUND sieht außerdem einen schwerwiegenden Verfahrensfehler in der fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Sie wurde nicht vorgenommen, obwohl im zu betrachtenden Raum über 20 Windenergieanlagen errichtet werden sollen. Hier bleiben auch nach Ausschöpfung aller Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung erhebliche Beeinträchtigungen der Umwelt. Die UVP wäre somit nötig gewesen“, so Dahlbender.
http://www.umweltruf.de/2017_PROGRAMM/news/111/news3.php3?nummer=4524