Wie wir bereits berichteten, befasst sich ein aktuelles Gutachten der Kanzlei Caemmerer-Lenz, Karlsruhe mit einigen baden-württembergischen Verwaltungsvorschriften zu Ausnahmen vom Tötungsverbot nach Bundesnaturschutzgesetz.
Nun beschäftigen sich auch die drei großen “Natur- und Umweltschutzverbände” NABU, BUND und LNV endlich mit dem Thema!
Lesen Sie hier: https://baden-wuerttemberg.nabu.de/umwelt-und-leben/klima-und-energie/windkraft/23061.html