Autor: Redaktion VKH SR
Energieerzeugung Januar 2018 in Deutschland
Instabile Energieversorgung Deutschlands am 11. Januar 2018
Während alle Medien und unsere selbsternannten Pseudoexperten in Parteien voller Stolz die falsche EEG-„Erfolgs“-Story vom Neujahrstag verkündeten [1], zeigte sich bereits am 11. Januar wieder unerbittlich die wahre Problematik der unzuverlässigen „niemals stabilen“ EEG-Versorgung. Um 08 Uhr in der Früh lieferten Sonne und Wind gerade einmal 1,1 % der versprochenen und 1,4 % der benötigten Leistung. Wären die Kohlekraftwerke – wie von vielen „Experten“ in hohen, politischen Ämtern gefordert -, bereits abgeschaltet, wäre das deutsche Energiesystem an diesem Tag (und an vielen anderen) vollständig und hoffnungslos zusammengebrochen.
Annalena Baerbock (Grüne) – “Netze fungieren als Speicher”
Wir exportieren ein Zehntel unseres Stroms ins Ausland, in andere Länder. Die osteuropäischen Staaten haben schon gesagt: ‘So geht das nicht weiter, ihr verstopft unsere Netze.’ Deswegen haben wir gesagt, diese zehn Prozent Export die können wir an Kohle vom Netz nehmen. Und natürlich gibt es Schwankungen. Das ist vollkommen klar. An Tagen wie diesen, wo es grau ist, da haben wir natürlich viel weniger erneuerbare Energien. Deswegen haben wir Speicher. Deswegen fungiert das Netz als Speicher. Und das ist alles ausgerechnet.
Man müsste katholisch werden und das Beten anfangen, falls die Grünen wirklich jemals direkt ihre Finger an die deutsche Stromversorgung legen werden! Indirekt tun sie dies ja leider schon seit Jahrzehnten. Wir haben keine „Stromexporte“, Frau Baerbock. Man ist ja auch kein Müllexporteur, wenn man dafür bezahlt, dass einmal pro Woche die Müllabfuhr kommt. All diese Verdrehungen rechtfertigen bereits mein Urteil über die „grüne Kompetenz“ – wer jedoch behauptet, das Netz fungiere als Speicher, ist einfach nur dumm wie hundert Meter Feldweg in Brandenburg. Dies sei „alles ausgerechnet“, meint Frau Baerbock. Ich bin gespannt, ob sie mir diese “Rechnung” vorlegen kann, um die ich per Mail gebeten habe.
https://unbesorgt.de/ausgerechnet-die-gruene-kompetenz-von-annalena-baerbock/
Warum Minister Al-Wazir nicht an einen Rückschlag für die Energiewende glaubt
Keine Windkraft bei Gramlhof
Verwaltungsgericht gibt Gegnern recht – Berufung möglich
Ende 2016 hatte des Amt eine Windkraftanlage nahe dem Hof im Nordosten des Hessenreuther Waldes erlaubt. Dagegen hatte der Naturschutzverband geklagt. Weil die Erlaubnis an Auflagen gebunden war, waren auch die Planer vors Verwaltungsgericht gezogen. Wie Gerichtssprecher Bernhard Pfister bestätigte, entschieden die Richter nun doppelt im Sinne der Windkraftgegner. Nach einer langen Verhandlung gaben sie dem VLAB recht. Der Bescheid des Landratsamts gefährde geschützte Vogelarten und die “Eigenart der Landschaft”.
NWIND klagt gegen das RP Darmstadt
Broschüre: Windenergie im Wald
Die 24-seitige Broschüre liest sich über weite Strecken wie ein Werbeprospekt des Windkraft-industriellen Komplexes. Ganz im Fahrwasser des Ökosystem-Dienstleistung-Ansatzes wird in schon Fürchten lehrender Apodiktik dem Wald neben der Kohlenstoffsenke nun endgültig die Rolle zugewiesen, als Standort für die brachiale Windkraftindustrialisierung herzuhalten.
Der Deutsche Wald hat nun endgültig als vielleicht letzter möglicher Hort des Rückzuges aus der emsigen Geschäftigkeit der Naturzerstörung ausgedient. Wer angesichts der erkennbaren schwersten landschaftlichen Beeinträchtigungen und der nicht mehr zu leugnenden scharfen Konfliktlage zum Artenschutz auf ein Innehalten angesichts längt übererfüllter Ausbau“korridore“ für die Windkraft an Land gehofft hätte, wer eine Verschnaufpause im historisch einzigartigen Zerstörungswerk an Natur und Landschaft Deutschlands für möglich gehalten hätte, wird hier eines Besseren belehrt.
DAV: Enteignung durch WKA
Großwindanlagen: Bisher entschädigungslose Enteignung des Häuslebauers zugunsten privater Geschäftemacher
Leider haben sich Politik, staatliche Verwaltung und z.T. sogar “Naturschutz”-Verbände mit privaten Geschäftemachern zu einem Großwind-Oligopol zusammengeschlossen, das die Enteignung der ja vermeintlich “braven und dummen Bauern” des ländlichen Raumes zugunsten der smarten Geschäftemacher von JUWI, ABO-Wind & Co betreibt. Dabei wäscht zuweilen eine Hand die andere
Der Bundesgerichtshof hat etwa in seinem Urteil vom 25. März 1993 (Az.: III ZR 60/91) im Hinblick auf die Einwirkung von Fluglärm auf ein Grundstück erkannt: “Die Frage, ob von einem militärischen Flugplatz ausgehende Fluglärmimmissionen auf ein (…) Grundstück in einem Wohngebiet einen Anspruch auf Entschädigung aus enteignendem Eingriff begründen können, wurde im Grundsatz bejaht” (BGHZ 128, 124 Leitsatz b).
Es macht ersichtlich keinen wesentlichen Unterschied ob die Immissionen durch Flug-zeuge verursacht werden, die regelmäßig über das Grundstück fliegen oder von stationären Industrieanlagen ausgehen, die kontinuierlich Schall und Infraschall emittieren. Das Sonderopfer, welches der Einzelne hier durch staatliche Planungs- und Genehmi-gungsakte vermeintlich zugunsten der Allgemeinheit (in Wahrheit vielmehr zugunsten der Windradaufsteller) zu tragen hat, ist somit vom Staat auszugleichen. Im durch Großwindanlagen schon länger belasteten Dänemark ist dies längst gesetzlich geregelt. Statt einer staatlichen Enteignungsentschädigung in Verbindung mit einer Sondernutzungsabgabe erfolgt hier aber durch gesetzliche Anordnung ein direkter Ausgleich zwischen den Windkraftunternehmen und umliegenden Grundstückseigentümern.
https://deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2015_01_08_dav_aktuelles_grosswindanlagen.html
Der Taunuskamm oder die Grenzen der Hybris
Viel Zeit ging auch dadurch verloren, dass die hessische Umweltministerin Priska Hinz (Die Grünen) die Sache an sich zog und in einer seltsamen „Clearingstelle“ behandeln ließ, als sich abzeichnete, dass die Regierungspräsidentin dem Antrag nicht stattgeben konnte.
Dass er überhaupt gestellt wurde, ist auf den Druck Wiesbadener Kommunalpolitiker im Aufsichtsrat der Eswe Versorgung zurückzuführen. Ignoriert wurden nicht nur die Aspekte des Natur- und des Denkmalschutzes, sondern auch die Gefahren für das Trinkwasser, vor denen sowohl das zuständige Landesamt als auch die kommunale Behörde eindringlich warnten. Es ist ein Skandal, dass in einer Vorlage für die Stadtverordneten Fakten geschwärzt wurden, die den Protagonisten der Windkraft nicht in den Kram passten.
Patrick Morre. “Eine Katastrophe macht immer erst Greenpeace daraus.”
Zahlreiche Bundestagsabgeordnete von FDP und CDU folgten einer Einladung der Bundesvereinigung “Liberaler Mittelstand” zu einem Vortrag von Patrick Moore.
Dort präsentierte der Mitbegründer von Greenpeace seine Sicht auf Klimawandel, Kohleausstieg und CO2-Emissionen, die – wenn sie stimmt – der offiziellen Energie- und Klimapolitik jede Grundlage entziehen würde.
Umweltökonom: Ausmaß des Protests gegen Windkraft wird vor Öffentlichkeit verschleiert
Hans-Werner Sinn – Vernichtendes Urteil über Energiewende
“Es kostet nur fürchterlich viel Geld, reduziert den Lebensstandard und verschandelt die Landschaft. Das kann es doch nicht sein!«
»Sobald in der Forschung etwas unter ideologischen Gesichtspunkten geschieht«, sagt er, »werde ich nervös.«
In der anschließenden Diskussion kam eine der für meine Begriffe gravierendsten Folgen der Energiewende-Diskussion zur Sprache: der Glaubwürdigkeitsverlust der Forschung. An nahezu allen Forschungsinstituten bemühen sich Experten, nach Leibeskräften Physik und Naturgesetze umzubiegen, um die Energiewende posterior zu rechtfertigen.
Nur noch wenige unabhängige Wissenschaftler wagen es, brisante Worte öffentlich zu äußern. Kritiker werden mit brachialen Methoden mundtot gemacht. Nicht viel besser agieren Medien, die in penetranter Weise das Hohelied der Energiewende singen. Im Publikum saßen auch Vertreter der Süddeutschen Zeitung, die Mitveranstalter war, und die sich ebenfalls standhaft weigern, überhaupt die Frage zu stellen, ob so etwas wie die Energiewende sinnvoll ist. Sie bläst lieber in das aktivistische Horn: »Wie kann die Energiewende gelingen?«
»Wir wollen die Welt retten – deshalb darf man keine Kritik üben. So funktioniert die Forschung aber nicht!«, so Hans-Werner Sinn. In schöner Deutlichkeit sprach er aus, wie sich dieser gesamte Energiewende-Wahn zur Religion gewandelt habe. »In der Kirche ist der Klingelbeutel, ich gebe etwas rein. Wir spenden, wir haben ein gutes Gefühl, wir haben einen kleinen Beitrag geleistet.« »Doch Trump und die Chinesen holen sich das Geld wieder aus dem Klingelbeutel, dass wir vorher reingelegt haben.« meinte er abschließend.
https://www.tichyseinblick.de/wirtschaft/hans-werner-sinn-vernichtendes-urteil-ueber-energiewende/
Handbuch: “Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen”
Die gesammelten Windkrafturteile können hilfreich sein, wenn genügend Grundkenntnisse mit Bezug auf die Gesetzeslage vorhanden sind. Zudem sind Verwaltungsrichter nicht gezwungen, die Urteile ihrer Kollegen in anderen Bundesländern zu übernehmen. Denjenigen, die nicht über diese Grundkenntnisse verfügen und die die Geduld aufbringen können, sich in die Materie einzulesen, möchte ich das Handbuch: "Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen" von Rechtsanwalt Dr. Matthias Blessing empfehlen. Es ist Teil der Serie "Rechtswissenschaften und Verwaltung" vom Verlag W.Kohlhammer. Der Preis beträgt 39 Euro neu bzw. mindestens 28,20 Euro gebraucht (bei Amazon). Nicht gerade wenig für ein broschiertes Handbuch mit 186 Seiten, aber das Buch ist leicht lesbar und enthält auch viele Kommentare zu richterlichen Entscheidungen. Auf der Amazon-Website, kann man einen Blick in das Buch werfen (https://www.amazon.de/Planung-Genehmigung-Windenergieanlagen-Matthias-Blessing/dp/3170233319). Bibliografische Daten: Artikelnummer: 978-3-17-031912-7 Auflage: 1. Auflage Seiten: XVIII, 186 Illustrationen etc.: 3 Abb., 3 Tab. Erschienen: 2016 Produktbeschreibung des Verlags: Das Werk verschafft einen Zugang zu allen wesentlichen Fragen der Planung (Standortsteuerung durch Schaffung der landesplanungs- und bauleitplanrechtlichen Grundlagen) und der Genehmigung (Verfahrensfragen,bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, immissionsschutzrechtliche Belange, Naturschutzrecht). Das Buch bietet verständlich und prägnant praxistaugliche Lösungen bei rechtlichen Problemen und Streitfragen an. Es greift die aktuelle Rechtsprechung zu Windkraftanlagen auf und konzentriert sich dabei auf die praxisrelevanten Kernpunkte der Entscheidungen. Der Titel behandelt außerdem ausführlich den Artenschutz, der in den letzten Jahren bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen eine zunehmend wichtige Rolle spielt. Autorenporträt: Dr. Matthias Blessing ist als Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Berlin tätig und Co-Autor des Handbuchs "Der Artenschutz im Bebauungsplanverfahren".
Neues Lärmgutachten für Goldboden gefordert
Winterbach. Die Bürgerinitiative „Pro Schurwald“ fordert ein neues Lärmgutachten für den Windpark am Goldboden. Das bisher angewandte Verfahren sei ungeeignet, so die nicht neue Argumentation. Peter Zaar, der zuständige Dezernatsleiter im Landratsamt, sieht jedoch den Sinn dahinter nicht – vor allem nicht zum jetzigen, späten Zeitpunkt.