..sei derzeit der Ausbau der Windkraft an Land zu stark und stehe nicht im Einklang mit dem Netzausbautempo. Er sollte daher auf das im EEG 2014 angestrebte Maß von 2,5 Gigawatt jährlich zurückgeführt werden. Zudem plädiert Kauder generell für die Synchronisierung von Erneuerbaren- und Netzausbau. So müsste die Entschädigung für EEG-Anlagen gekappt werden, wenn diese aufgrund von Netzengpässen abgeregelt werden müssten. Dies sei bereits im Koalitionsvertrag so vereinbart worden und würde Anreize schaffen, bei der Standortwahl für neue Anlagen die Netzsituation zu berücksichtigen. CDU und CSU wollten zudem, dass es bei der Windenergie keinen Neuzuschnitt beim Referenzertragsmodell gebe und auch die Kosten bei der Offshore-Windenergie begrenzt würden. Bei negativen Preisen an der Strombörse sollte es für Erneuerbare-Neuanlagen keine Förderung geben, so eine weitere Forderung.
Kategorie: EEG
Themen rund um das Erneuerbare Energien Gesetzt (EEG) mit Schwerpunkt auf Subventionen, Marktverzerrung, Verlust von Kaufkraft, Arbeitsplatzgefährdung, weg von der Marktwirtschaft zur Planwirtschaft und einer extrem hohen Verteuerung der Stroms.
Das EEG verlangt 23 Mrd. Euro an Subventionen für die nächsten 20 Jahre. Die hohen Subventionen für diesen Ökostrom spielen aber nur einen Bruchteil der Kosten an der Energiebörse Leipzig(EEX) ein. So erhalten wir von den 23 Mrd. Euro nur zwischen 4-6 Mrd. Euro an Erlösen. Das EEG vernichtet somit Kaufkraft und gefährdet Arbeitsplätze.
Zudem wir der Strompreis durch die hohen Subventionen künstlich nach oben getrieben. Das sorgt dafür, dass stromintensive Produktionen in das Ausland abwandern. Ein weiterer Aspekt der zum Verlust von Arbeitsplätzen führt.
Subventionen die über 20 Jahre garantiert werden verzerren zusätzlich einen realen Wettbewerb was wiederum eine freie Marktwirtschaft behindert und Arbeitsplätze gefährdet.
Die Hohen Strompreise konnten in 2013 nicht mehr von allen Verbrauchern bezahlt werden. Es kam in diesem Jahr zu über 325.000 Stromabschaltungen. Die per Gesetz garantierte Stromversorgung war nicht mehr gewährleistet. Somit kann das EEG inzwischen als sozial unverträglich bezeichnet werden.
Daher fordern führende Wirtschaftskommissionen und international anerkannte Ökonomen schon seit Jahren die sofortige Abschaffung des EEG. Diese auf falschen Annahmen basierende Subventionspolitik, ist zu beenden.
SWR – Mehr oder weniger Windräder?
Landesschau aktuell Rheinland-Pfalz
„… der Wind des Wandels, der da weht.“
Naturschutzinitiative erwartet von einer künftigen Landesregierung den sofortigen Ausbaustopp für Windenergie!
Natur- und Landschaftsschutz sowie der Schutz der ländlichen Bevölkerung müssen bei der Windenergie wieder zur obersten Maxime werden.
http://swrmediathek.de/player.htm?show=a55d87b0-f83a-11e5-94e5-0026b975e0ea
EEG-Wahn: 10 H reicht nicht
Die Hauptforderung der Windkraftgegner, die sich als Vernunftkraft zusammengeschlossen haben, ist keine Problemlösung.
Diese an die Arbeitsweise der Maffia grenzenden Zustände lassen sich nur verhindern, wenn die Ursachen des Übels, die hohen Einspeisevergütungen, abgeschafft werden. Dann müssen sich endlich die Ökostromanlagen im freien Wettbewerb bewähren. Dies war ja auch das ursprüngliche Ziel des EEG. Nach mehr als 20 Erprobungsjahren wird es dazu höchste Zeit.
In einem freien Markt wird es mit Sicherheit Energiewenden geben. Die Änderungen richten sich dann nach den wirtschaftlichsten und technischen Möglichkeiten aus. Staatliche Reglementierung führt zu unsinnigen Mehrkosten und nicht zu einer Einsparung.
EEG-Novelle 2016: Mit dem Schnellzug in den falschen Bahnhof
… Es wird immer offensichtlicher, dass der deutsche Sonderweg in der Energiepolitik, von seinen Protagonisten stets als leuchtendes Vorbild gefeiert, zu einer ernstzunehmenden Bedrohung unseres Wohlstandes wird. Knapp 24 Mrd. Euro wird die Differenz zwischen Stromvergütung und Börsenwert des von Grünstromanlagen erzeugten Stroms in diesem Jahr betragen,
… dass die Ausbaupläne der Bundesregierung allem möglichen dienen, nur nicht primär der Umwelt, dem Klima oder gar dem Stromverbraucher. Vielmehr geht es darum eine rasch wachsende, gut organisierte Klientel bestmöglich zu bedienen und derweil die Mehrheit der Wähler mit symbolischen Reformen ruhig zu stellen. Deshalb ist das EEG nicht reformierbar, schon seine Prämissen passen nicht zusammen. Es ist energie- und umweltpolitisch unnötig, teuer und kontraproduktiv. Vielleicht wird es uns gerade deshalb noch eine ganze Weile erhalten bleiben.
EEG-Novelle 2016: Mit dem Schnellzug in den falschen Bahnhof
Neue Züricher Zeitung: Den Spuk beenden
Die Energiepolitik steht vor einer Wende: Entweder sie verkeilt sich in der Planwirtschaft, oder sie setzt der zerstörerischen Politik einer Energiewende integral ein Ende.
Aus den USA kennen wir die sogenannte Porzellanladen-Regel: «If you break it, you own it.» Wer ein zum Kauf angebotenes Stück zu Bruch gehen lässt, muss dafür bezahlen. In Zeiten einer Energiewende-Politik gilt diese Regel für den Staat: Wenn er durch Strategien, Verbote, Vorschriften, Abgaben und andere massive Eingriffe den Strommarkt aus den Angeln hebt, dann muss er zur Verantwortung gezogen werden.
Die Hauptursache für die tiefen Strommarktpreise ist Deutschlands Förderpolitik. Die Marktpreise sind deshalb so tief, weil die Subventionen so hoch sind. Die deutschen Verbraucher bezahlen für die geförderte Stromerzeugung jährlich 25 Milliarden Euro. Dafür erhalten sie Strom im Wert von 1,5 Milliarden Euro – die Differenz versiegt in einem ineffizienten Wirtschaftszweig. Neben dem «grünen» Strom kommen in Deutschland nur gerade die billigsten herkömmlichen konventionellen Kraftwerke zum Zug, die es zur sicheren Stromversorgung aber unbedingt braucht, allen voran Kohlekraftwerke.
Auch die schweizerischen Subventionen für Ökostrom richten grossen Schaden an. Grüne Stromversorger wie die Industriellen Werke Basel (IWB) geben zu, nur noch in die subventionierte Stromerzeugung zu investieren.
In der Verantwortung steht nicht irgendeine Stromfirma, sondern der Staat und damit der Gesetzgeber. Er «besitzt» – in Anlehnung an die Porzellanladen-Regel – die Energiepolitik. Durch Ablehnung der ordnungspolitisch radioaktiven «Energiestrategie 2050» bei der Schlussabstimmung im Sommer kann er dem Spuk ein würdiges Ende bereiten.
http://www.nzz.ch/meinung/debatte/den-spuk-beenden-1.18717789
AfD will EEG ersatzlos abschaffen
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die Energiewende gefährden die Stromversorgung, heißt es im AfD-Grundsatzprogramm.
Die Stromerzeugung schwanke zudem wetterbedingt, weshalb konventionelle Großkraftwerke nicht ersetzt werden könnten. Das ginge nur mit großen Speichersystemen, wodurch die Energiewende unbezahlbar würde.
Das EEG sei staatliche Planwirtschaft und eine Abkehr von der sozialen Marktwirtschaft. Nicht marktfähige Anlagen würden durch das EEG massiv subventioniert.
In Wäldern, würden durch Erneuerbare-Energien-Anlagen in Industriegebiete verwandelt. Windkraftanlagen zerstörten das Bild der Kulturlandschaften, außerdem seien sie für Vögel eine tödliche Gefahr.
„Die AfD tritt daher dafür ein, das EEG ersatzlos abzuschaffen“.
Auch bestehende Subventionsverpflichtungen aus dem EEG könnten dabei in Frage gestellt werden. Einzelne Energieträger sollen politisch weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Die Vorrangeinspeisung von Strom solle daher generell abgeschafft werden. Auch Quoten- und Auktionsmodelle lehnt die AfD ab. Netzkosten sollen auf alle Stromerzeuger verursachergerecht umgelegt werden.
Stattdessen will die AfD die Risiken und Chancen von Fracking weiter erforschen. Das im April 2015 in den Bundestag eingebrachte restriktive „Fracking-Gesetz“ will die Partei beispielsweise zurückziehen. „So die Risiken beherrschbar sind, wollen wir Fracking entwickeln und mögliche Standorte erkunden lassen.“ Letztlich sollten aber die betroffenen Bürger vor Ort durch demokratische Entscheidungen über den Einsatz der Fracking-Technik an geeigneten Standorten entscheiden.
Die Ausstiegsbeschlüsse aus der Kernkraft seien „sachlich nicht begründet und wirtschaftlich schädlich“. Daher will die AfD die Laufzeiten für noch in Betrieb befindliche Atomkraftwerke verlängern, bis Alternativen gefunden sind, die zu vergleichbar geringen Kosten Strom erzeugen können.
Entwurf EEG – 29.02.2016
Referentenentwurf des BMWi (IIIB2)
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für
Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des
Rechts der erneuerbaren Energien
Das EEG verstößt gegen das Grundgesetz und EU-Recht
Neue rechtswissenschaftliche Analyse
Ein neues Gutachten des bekannten Energierechtlers Prof. H.P. Schwintowski von der Humboldt Universität bescheinigt dem EEG schwere rechtliche Mängel. In wesentlichen Bereichen stützt es das Gutachten vom August 2014 der Kanzlei Trutz Graf von Kerssenbrock Auch nach diesem Gutachten verstößt es sowohl gegen das Grundgesetz und weiterhin gegen das Europarecht. Der Autor zeigt auch verschiedene Wege auf, wie gegen das EEG – auch in der neuesten Version – vorgegangen werden kann (Teil1 hier) , und erhärtet dies im Gespräch das am 1.3.16 mit den Autoren und Prof. Schwintowski stattfand.
Verfassungsklage EEG – Pressekonferenz – Video
EEG auf dem Prüfstand – veröffentlicht am 25.02.2016
Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski erläutert seine rechtlichen Bedenken am EEG.
Video: https://www.youtube.com/watch?v=gsG3Dr4cDDI
Bezug: http://www.vernunftkraft-hessen.de/wordpress/2016/02/18/367/
Ehrlicher Energie Gipfel am 27. Februar 2016
auf Schloss Johannisberg im Rheingau ab 16: Uhr
(Pressekonferenz ab 15 Uhr)
Es werden unabhängige Wissenschaftler verschiedener Disziplinen die technischen, ökonomischen und ökologischen Zusammenhänge und Auswirkungen der aktuellen Energiepolitik analysieren, um – in Anerkennung unterschiedlicher Perspektiven – gemeinsame Kernforderungen zu erarbeiten und an Entscheidungsträger zu richten.
Mit Professor Dr. Hans-Werner Sinn – Präsident des Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung – und Enoch Freiherr zu Guttenberg – Mitbegründer des BUND, erfolgreicher Dirigent und Naturschützer aus Leidenschaft stehen zwei hochkarätige Hauptredner zur Verfügung.
Alle Mitbürger, die die Interessen von Mensch und Natur stärken möchten, sind herzlich eingeladen, an diesem Symposium der Vernunft teilzunehmen.
Presseinformation – EEG verfassungs- und europarechtswidrig
Das Fazit lautet:
“Das Bundesverfassungsgericht sollte das gesamte EEG-System und Teile daraus mit dem Grundgesetz für unvereinbar oder nichtig erklären.”
“Aus den Mängeln des EEG ergeben sich formal ein Klageanspruch jedes Stromkunden gegen die Zahlung und ein Rückzahlungsanspruch aus der Verganganeheit.”
kurze Presseinformation: Rechtsgutachten der Humboldt-Universität dokumentiert: Das EEG ist verfassungs- und europarechtswidrig / Care-Energie Position vollumfänglich bestätigt.
17.2.2016, 14:00 Uhr
„Presseinformation – EEG verfassungs- und europarechtswidrig“ weiterlesen
EEG rechtswidrig? – Pressekonferenz am 17.02.2016, 11:30 Uhr
Vorpräsentation im Rahmen der Energieleitmesse e-world in Essen am 16.02.2016, 16:30 – 17:30 Uhr, Raum N, Congress Center Süd, Vortragender Martin Richard Kristek.
Offizielle Präsentation und Pressekonferenz im Hauptgebäude der Humboldt-Universität zu Berlin, Unter den Linden 7, 10099 Berlin, am 17.02.2016, 11:30 – 12:30 Uhr, Raum 2070 A, Vortragender: Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski.
„EEG rechtswidrig? – Pressekonferenz am 17.02.2016, 11:30 Uhr“ weiterlesen
Prof. Enders: Speichertechnologie
Nein!, es wird auch in 10-15 Jahren definitiv keinen bezahlbaren Strom über Batterie-, Pumpspeicher- und/oder power-to-gas Technik geben!
Die Gesetze der Natur lassen sich nicht ändern.
Für den allerhöchstunwahrscheinlichen Fall, dass all diese „Speichermöglichkeiten” umgesetzt würden, läge der Strompreis in deutschen Landen bei 1 – 2 EURO pro kWh !!!
Spätestens das wäre das Ende der deutschen Industrie und sicherlich auch weit über der Schmerzgrenze eines jeden Otto Normalverbrauchers.
http://www.rolandtichy.de/kolumnen/lichtblicke-kolumnen/energiewende-batterien-ohne-power/