1. Lesung zur EEG-Novelle am 30. Oktober im Bundestag

187. Sitzung des Deutschen Bundestags, TOP 30 EEG-Novelle

Da es zur ersten Lesung Kritik von NGOs, Verbänden und Unternehmen – und aus der Regierungskoalition selbst gab, überweist der Bundestag die EEG-Novelle an den Wirtschaftsausschuss.


Der Verantwortliche liest im Bundestag schwachsinnige Zahlen vor und niemand merkt es….

Weitere Reden zu diesem Tagesordnungspunkt und das Stizungsprotokoll können hier abgerufen werden.

Pressestimmen und Meinungen:

 

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Gutachten zur EEG-Novelle 2020 und des lnvestionsbeschleunigungsgesetz

Gutachten im Auftrag der Bürgerinitiative in 57413| Gegenwind Frettertal vorgelegt durch RA Thomas Mock, Königswinter

Quelle und Download

In einem Gutachten für die BI Gegenwind Frettertal nimmt der Jurist und Anwalt Thomas Mock zu dem Gesetz und seiner fragwürdigen Begründung Stellung:

Eifelon.de berichtete

 

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PM Vernunftkraft: EEG-Novelle untergräbt Rechtsstaat

Ein neues Rechtsgutachten analysiert die geplante EEG-Novelle, die Windkraftanlagen zu einer Frage der „öffentlichen Sicherheit“ verklären will.

Das Gutachten beleuchtet Hintergründe des Passus und belegt dessen Unvereinbarkeit mit EU-Recht.

Am 30. Oktober 2020 soll der Bundestag über den Entwurf für ein novelliertes Erneuerbare Energien Gesetz beraten. Der Entwurf sieht vor, die Errichtung von Windkraftanlagen zu einer Frage der öffentlichen Sicherheit zu erheben. Die Bundesinitiative Vernunftkraft hatte in der Verbändeanhörung bereits erhebliche Bedenken geltend gemacht. Da der Gesetzentwurf im weiteren Verlauf noch deutlicher zu Gunsten der Windkraftindustrie verändert wurde, hat der Verband ein Rechtsgutachten zu den geplanten Formulierungen erstellen lassen. Unter Berücksichtigung der einschlägigen jüngeren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass der Passus den gezielten Versuch darstellt, höherrangiges EU-Recht zugunsten der Windkraftbranche zu unterlaufen. Ein solches Vorgehen könne vor dem EuGH keinen Bestand haben.

Aus dem Fazit:

„Wenn, wie in dem Gesetzentwurf vorgesehen, von einem Mitgliedstaat Windenergieanlagen unter Missachtung des Unionsrechts als Belang der öffentlichen Sicherheit definiert werden, um über dieses Vehikel in den Anwendungsbereich einer Ausnahmeregelung in der Vogelschutz-RL zu gelangen, wird das in der Vogelschutz-RL vorgesehene – und nicht zur Disposition der Mitgliedstaaten stehende – Tötungsverbot umgangen. Die Rechtsprechung des EuGH belegt, dass solche Umgehungsstrategien nicht akzeptiert werden können."

Die Auftraggeber appellieren dringend an alle Abgeordneten, auf Streichung jener Passage zu drängen. Dr. Nikolai Ziegler dazu:

„Windkraftanlagen eine Bedeutung für die öffentliche Sicherheit anzudichten, ist absurd. Es handelt sich leider nicht um eine Stilblüte, sondern um den Versuch, jedwede Kritik an Windkraftprojekten – wie sie von über 1000 Bürgerinitiativen wohlbegründet artikuliert wird - künftig per Handstreich abbügeln zu können. Um der nimmersatten Windkraftindustrie vollständigen Zugriff auf sensible Gebiete zu verschaffen, soll dieser Passus das EU-Recht beugen. Allein schon aus Respekt vor dem Rechtsstaat appellieren wir an alle Abgeordneten, sich diesem Vorhaben zu widersetzen.“

Kontakt:
Waltraud Plarre (Pressesprecherin Vernunftkraft)
Tel.: 01732362974
E-Mail: presse@vernunftkraft.de

Impressum
Bundesinitiative VERNUNFTKRAFT. e.V. Kopernikusstraße 9 10245 Berlin
Presse@Vernunftkraft.de

Das von der Kanzlei Caemmerer/Lenz erstellte Gutachten steht hier zur Ansicht und zum Download bereit.

 

 

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PM: Naturschutzinitiative e.V. (NI) – Geplante Änderungen des EEG nicht mit Unionsrecht vereinbar!

26.10.2020 – PRESSEMITTEILUNG
Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI):

Nach dem Kabinettsbeschluss zur Novelle des Erneuerbare Energiengesetzes (EEG) ist geplant, in § 1 Abs. 5 EEG folgenden Passus in das EEG aufzunehmen:

„Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.“

Das vom Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) beauftragte rechtswissenschaftliche Gutachten des Hochschullehrers Prof. Dr. Martin Gellermann sowie ein Gutachten der Kanzlei Caemmerer Lenz, Rechtsanwalt Dr. Faller kommen unabhängig voneinander zu dem Ergebnis, dass die geplanten Änderungen in Bezug auf die Ausnahmen vom Tötungsverbot (45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 BNatSchG und 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BNatSchG) nicht mit dem EU-Recht zu vereinbaren sind.

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FDP im Bundestag stellt eine kleine Anfrage zur EEG Novelle

Die FDP im Bundestag stellt eine kleine Anfrage (Drucksache 19/23329) zur EEG Novelle und weiterer energierechtlicher Vorschriften.

Hieraus vier Fragen:

  • „Stuft die Bundesregierung Strom aus Kernenergie dabei als klimaneutral ein?
  • Welche Studien und Gutachten hat die Bundesregierung zur Vorbereitung des Gesetzesentwurf in Auftrag gegeben?
  • Nach welchen Kriterien wurden die beteiligten Verbände ausgewählt?
  • Welche Organisationen und Einzelpersonen nehmen am StakeholderDialog zur geplanten Befreiung der Produktion von grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage teil und nach welchen Kriterien wurden diese ausgewählt?“

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„Nationale Sicherheit“ im August 2020 unter die Lupe genommen

Die Bundesregierung will die erneuerbaren Energien zur Nationalen Sicherheit erheben.

Daraufhin hat “Verein Mensch Natur” die geplante „Nationale Sicherheit“ im August 2020 unter die Lupe genommen. Abgebildet ist der Strom im August 2020 von allen Windrädern an Land und auf See. Danach wäre es mit unserer „Nationalen Sicherheit“ nicht weit her. An vielen Tagen kaum oder kein nennenswerter Strom, also unsere künftige „Nationale Sicherheit“ wäre in August regelmäßig in größter Gefahr gewesen:

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Windkraft: An diesem Gutachten könnten die Pläne der Regierung scheitern – WELT

Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung der Energiewende zum Durchmarsch verhelfen: Ein Privileg für Ökostrom soll den Widerstand gegen Windkraftanlagen brechen. Doch ein Gutachten bringt den Plan nun ins Wanken.

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Die Energiefrage” Nr. 75: Corona – Ein Reallabor der Energiewende

Letzte Woche hat die Bundesnetzagentur die Höhe der EEG-Umlage für 2021 bekanntgegeben. Sie stieg so stark wie noch nie an, oder wäre gestiegen, wenn sie nicht ab 2021 durch unser Steuergeld aus dem Bundeshaushalt gedeckelt wäre. Warum sie immer weiter ansteigen muss, je mehr Solar- und Windenergie im Netz sind, liegt eigentlich auf der Hand. Und der Anstieg in diesem Jahr zeigt an, was uns in Deutschland blüht, wenn der Anteil der „erneuerbaren“ Energien wie geplant bis zum Jahr 2030 auf 65% ansteigt.

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Deckel für EEG-Umlage

FAZ.de vom 15.10.2020 “EEG-Umlage : Eine teure Rechnung für Strom aus Sonne und Wind”

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sprach von einem Paradigmenwechsel. „Erstmals wird die EEG-Umlage durch einen Bundeszuschuss gesenkt“, hob der CDU-Politiker hervor. Die wachsenden Einnahmen aus der Kohlendioxid-Bepreisung wirken nach seinen Worten positiv. „Steigen diese Einnahmen, steigen auch die Entlastungen beim Strompreis.“

Anmerkung von Vernunftkraft Odenwald:

"Bestechende Logik oder eher grober argumentativer Unfug: Der Anstieg der EEG-Umlage auf 9,851  ct./kWh im Jahr 20121 wird mit 11 Milliarden aus Steuermitteln verhindert. (das bezahlen wir alle) Steigen die Einnahmen aus der  CO2-Bepreisung (die wir alle bezahlen), dann „steigen auch die  Entlastungen beim Strompreis.“ Schöne Entlastung…"

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Ausbau “Erneuerbarer Energien” soll Frage „öffentlicher Sicherheit“ werden

Von Holger Douglas
Rechtliche Auseinandersetzung um den Bau neuer Anlagen könnten fortan mit dem Argument »öffentliche Sicherheit« niedergebügelt werden.

Gegen den Bau neuer Windräder können sich Betroffene künftig wahrscheinlich nicht mehr wehren und gegen sie klagen. Denn die sollen in den Rang der »nationalen Sicherheit« erhoben werden. Sogenannter Ökostrom soll jetzt das neue Heiligtum der Energiewende werden und einen unantastbaren Sonderstatus erhalten.

Laut Entwurf der jüngsten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes soll Paragraf 1 des bestehenden EEGs unter anderem durch folgenden Satz ersetzt werden: »Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.«

Am 13. März 2018 hielt Peter Geisinger (Vernunftkraft Odenwald) eine Vortrag mit dem Titel: “Die Energiewende – ein totalitäres Projekt?” 
Heute würde er das Fragezeichen vermutlich weglassen.

Weiterlesen: Unantastbarer Sonderstatus für Windräder | TE

Aufgegriffen wurde das Thema von Autoren der “Welt”

Ökostrom soll Frage „öffentlicher Sicherheit“ werden – mit weitreichenden Folgen | Welt

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Leitfaden zum „Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten“ veröffentlicht

Vizepräsident Franke: “Rahmenbedingungen werden deutlich einfacher und unbürokratischer”

Die Bundesnetzagentur hat einen Leitfaden zu den gesetzlichen Regeln zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten gemäß §§ 62a und 62b EEG veröffentlicht.

“Um energierechtliche Ausnahmeregelungen bei Umlagen in Anspruch nehmen zu können, muss der Umfang der dafür relevanten Strommengen dargelegt werden. Wir konkretisieren jetzt die gesetzlichen Regelungen anhand von gut zwanzig Vereinfachungen”, sagt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur.

Mehr erfahren: Umweltruf.de