Der vom VLAB beklagte Windpark in der Regensburger Vorortgemeinde Sinzing kann nicht gebaut werden. Wie erwartet, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Donnerstag der Normenkontrollklage des VLAB endgültig Recht gegeben und den Bebauungsplan der Gemeinde für unwirksam erklärt.
In Sinzing sollte ein Windpark mit drei Windrädern mit einer Nabenhöhe von jeweils 137 Metern entstehen. Bereits vor einem Jahr hatte das Verwaltungsgericht Regensburg in erster Instanz die Baugenehmigung und einen Baustopp angeordnet.
Mit Urteil vom 24. Juli 2020 hat die 4. Kammer am Ende des zweiten Verhandlungstages über die Klage der ESWE Taunuswind GmbH auf Erteilung einer Genehmigung für den Bau von zehn Windenergieanlagen auf dem Taunuskamm entschieden (Aktenzeichen 4 K 2962/16.WI).
Der Windpark darf gebaut werden, da die Kammer der Klage stattgegeben hat.
17.07.2020 – PRESSEMITTEILUNG der Naturschutzinitiative e. V.
Das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) in Münster hat am 16.07.2020 den Beschluss des VG Aachen vom 04.06.2020 bestätigt und hält den Betriebsstopp für die Anlagen 3,7 und 8 von Dahlem IV zum Schutz der Rotmilane im Rotbachtal aufrecht.
Bereits in der gemeinsamen umfangreichen Stellungnahme im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zum erneuten Genehmigungsverfahren von Dahlem IV durch die Naturschutzinitiative e.V. (NI), den NABU Euskirchen und die Deutsche Wildtier Stiftung wiesen die Verbände u.a. ausdrücklich auf das signifikant erhöhte Tötungsrisiko der Rotmilane im Rotbachtal hin.
Die Behörde hat den Einwendungen sowohl zu dem ansässigen Brutpaar im Rotbachtal und den benachbarten Brutpaaren, als auch zu den herbstlichen Sammelplätzen keine Bedeutung beigemessen und ein erhöhtes Tötungsrisiko der Rotmilane in ihrem angestammten Lebensraum billigend in Kauf genommen.
Beginn einer Serie von Beiträgen zum Thema Schutzverantwortung des Staates aus Artikel 20a GG – was muss der Staat – was darf er nicht?
Die Energiewende am 30. Juli 1996
Das Datum 30.07.1996 steht für die eklatante Tatsache, dass der Anlagenbau der Windindustrie gegen Artikel 20 a GG verstößt. An diesem Tag ist eine besonders folgenreiche Verschlechterung des gesetzlichen Schutzsytems für die natürlichen Lebensbedingungen im Sinne von Artikel 20 a GG normiert worden.
Weiterlesen bei Energieverfassungsrecht – Artikel 20a Grundgesetz
Gerichtshof der Europäischen Union PRESSEMITTEILUNG Nr.77/20 Luxemburg, den 25. Juni 2020 Urteil in der Rechtssache C-24/19 A.u.a. / Gewestelijke stedenbouwkundige ambtenaar van het departement Ruimte Vlaanderen, afdeling Oost-Vlaanderen
Ein Erlass und ein Rundschreiben, die die allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer städtebaulichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen festlegen, müssen ihrerseits zuvor einer Umweltprüfung unterzogen werden.
Es geht in diesem neuen Blog um Energieverfassungsrecht. Genauer gesagt geht es uns um die unzureichende Geltungswirkung der Staatsziel-Bestimmung in Artikel 20 a GG und der staatspolitischen Bedeutung dieser seit 1994 geltenden Verfassungsvorschrift.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat am 15. Juni, die vom RP Darmstadt erteilte Baugenehmigung für fünf WKA auf dem “Hammelsberg” – Gemeinde Gründau – wegen Verfahrensfehlern aufgehoben.
Berufung ist möglich.
Gratulation nach Gründau, die SDW und die BI “Windjammer”.
Verwaltungsgericht Freiburg mit Urteil vom 12.05.2020 (2 K 9611/17)
Kurzbeschreibung: PM 08.06.2020
Die vom Regierungspräsidium Freiburg für den Windpark Oppenau/Lautenbach erteilte Befreiung von Landschaftsschutz-gebietsverordnungen ist rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Freiburg mit Urteil vom 12.05.2020 (2 K 9611/17) und gab damit der Klage des Schwarzwaldvereins e. V. in vollem Umfang und der Klage der Stadt Oppenau insoweit statt, als sich die Befreiungsentscheidung auf den sich auf ihrer Gemarkung befindenden Standort von zwei Windenergieanlagen
Stärkung der Rechte von Städten und Gemeinden durch das VG Freiburg
Weshalb das Urteil des VG Freiburg vom 12.05.2020 – 2 K 9611/17 – eine Stärkung der Rechte von Städten und Gemeinden bedeutet, lesen Sie hier (RAe Kaemmerer Lenz). Konkret geht es bei dieser Entscheidung um das kommunale Einvernehmen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren am Beispiel des Windparks Oppenau/Lautenbach.
Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) erreicht Betriebsstopp der Windenergieanlagen im Dahlemer Wald
Erneuter Erfolg für den Natur- und Artenschutz bei Dahlem IV
Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) begrüßt den vom Verwaltungsgericht (VG) Aachen getroffenen Betriebsstopp durch eine Zwischenverfügung vom 05.06.2020 zum Schutz der Population der Rotmilane im Dahlemer Wald.
Bereits am 09.03.2020 hatte die NI gemeinsam mit dem NABU Euskirchen einen sofortigen Baustopp der Anlagen von Dahlem IV zum Schutz der brütenden Rotmilane im Rotbachtal in unmittelbarer Nähe der Windkraftanlagen bei der Genehmigungsbehörde in Euskirchen gefordert. Die Genehmigungsbehörde hatte die Forderung abgelehnt und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für die Rotmilane erkennen können.
Das Verwaltungsgericht entscheidet im Juli über die Anlagen auf dem Taunuskamm. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden bereitet gerade das Verfahren für eine mündliche Verhandlung zum geplanten Windpark Hohe Wurzel auf dem Taunuskamm vor. Es könnte einen Termin im Juli geben, teilte eine Sprecherin mit. Dann könnte es endlich Klarheit geben, ob der Windpark in der Nähe des Schlangenbader Ortsteils Georgenborn gebaut werden darf. Seitdem das Regierungspräsidium 2016 den Antrag der Wiesbadener Eswe Taunuswind-Gesellschaft auf Bau und Betrieb von zehn Windenergieanlagen im Windpark Hohe Wurzel ablehnte und 2017 Taunuswind dagegen klagte, hängt die Sache in der Luft.
Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hatte daher bereits Ende 2019 Klage gegen die Genehmigung vor dem Verwaltungsgericht Kassel eingereicht und auch einen Eilantrag gestellt mit dem Ziel, den angeordneten Sofortvollzug aufzuheben.
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