Ranzenkopf: Bauen ohne Gerichtsentscheid abzuwarten

Man stelle sich einen Privatmann vor, der mit dem Bau von irgendwas anfängt, ohne den Entscheid eines Gerichtes abzuwarten. Baueinstellung, Strafandrohungen, Rückbau wären die Folgen. Wenn es um den Bau von Windindustrieanlagen geht, ist alles möglich!

“Die Gesellschafter wollen den Ausgang des Hauptverfahrens am Oberverwaltungsgericht nicht abwarten, weil bis dahin Fristen der Firma verstrichen wären, die den Windpark bauen soll und Fördergelder des Bundes für Windenergie verloren gingen.”

Mehr erfahren: http://www.swr.de/swraktuell/rp/trier/morbach-gemeinderat-morbach-fuer-windpark-auf-dem-ranzenkopf/-/id=1672/did=19372692/nid=1672/19xxm06/index.html#utm_source=Facebook&utm_medium=referral&utm_campaign=SWR%2Ede%20like

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“Selbstjustiz in Sachen Windkraft”

“Was der Kreistag da vorhat, ist eine Art Selbstjustiz in Sachen Windkraft. Man biegt sich die Dinge so zurecht, wie man sie gerne hätte und geht davon aus, damit schon durchzukommen im Rechtsstaat.” meint SWR-Reporterin Nicole Mertes in ihrem Kommentar.

http://www.swr.de/swraktuell/rp/trier/kommentar-zum-windpark-am-ranzenkopf-selbstjustiz-in-sachen-windkraft/-/id=1672/did=19330580/nid=1672/unt3i3/index.html

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Stopp für Windrad wegen fehlender Umweltverträglichkeitsprüfung

Das VG Stuttgart hat entschieden, dass eine bereits fertiggestellte Windenergieanlage wegen möglichen erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen (Gefährdung des Rotmilans) derzeit nicht betrieben werden darf.

Der (beigeladenen) Bauherrin war am 08.02.2016 durch das Landratsamt Schwäbisch Hall unter Anordnung des Sofortvollzugs die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der Windenergieanlage ORL 6 (Nabenhöhe 149 m, Rotordurchmesser 101 m) auf einem Grundstück der Gemarkung Jungholzhausen in Braunsbach (Landkreis Schwäbisch Hall) erteilt worden. Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V. und der Naturschutzbund Deutschland – Landesverband Baden-Württemberg e.V. (Antragsteller) beantragten mit ihrem Eilantrag die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Windenergieanlage.

Das VG Stuttgart hat auf den Eilantrag die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederhergestellt. Damit darf die bereits fertiggestellte Anlage derzeit nicht betrieben werden.

Gericht/Institution: VG Stuttgart
Erscheinungsdatum: 22.03.2017
Entscheidungsdatum: 15.03.2017
Aktenzeichen: 13 K 9193/16

Weiterlesen: https://www.juris.de/jportal/portal/t/19×3/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170303637&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

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Rotmilan stoppt Windrad in Braunsbach

Ein Windrad bei Braunsbach darf derzeit nicht betrieben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden. Das Windrad steht unweit eines Brutwaldes für den geschützten Rotmilan.

Der Landesnaturschutzverband und der Naturschutzbund setzten beim Verwaltungsgericht Stuttgart einen Stopp für die erst kürzlich gebaute Anlage durch. Im Bezug auf den Rotmilan könne, so wörtlich, “ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko” durch die Rotorblätter nicht ausgeschlossen werden.

Zweifel an Baugenehmigung
Warum auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet wurde, erschließe sich dem Gericht nicht. Auch bestünden Zweifel an der vom Landratsamt erteilten Baugenehmigung.
Quelle: http://www.swr.de/swraktuell/bw/heilbronn/gericht-kritisiert-landratsamt-rotmilan-stoppt-windrad-in-braunsbach/-/id=1562/did=19233826/nid=1562/1e0api4/index.html

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Feldberginitiative e.V. scheitert mit Klage

Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts hat die Klage der Feldberginitiative e.V. abgewiesen, mit der sich diese gegen die Genehmigung des Landes Hessen zur Errichtung von sieben Windenergieanlagen in Weilrod im Hochtaunuskreis gewandt hatte.

Die Errichtung von diesen sieben Windkraftanlagen wurde mit immissionsschutzrechtlicher Genehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 17.02.2014 ermöglicht, nachdem es zuvor festgestellt hatte, dass in diesem Fall eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen sei.

https://www.jurion.de/news/355103/VG-Frankfurt-am-Main-Die-Feldberginitiative-e-V-scheitert-mit-ihrer-Klage-gegen-die-Genehmigung-zur-Errichtung-von-sieben-Windkraftanlagen-in-Weilrod-in-den-Gemarkungen-Riedelbach-und-Cratzenbach/

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Naturschutz grotesk: Jetzt darf man nicht mal mehr Käfer anfassen

Das neue Naturschutzgesetz wird zur Farce.

Noch in dieser Legislaturperiode will die Bundesregierung das Naturschutzgesetz novellieren. Seit Dezember 2016 liegt ein Referentenentwurf vor. Enthalten sind beträchtliche Einschnitte im Artenschutz, wenn es um Baumaßnahmen, insbesondere um Windkraftanlagen geht.

Aber Kinder dürfen sich nicht mehr mit lebendigen Käfern oder Vogelfedern befassen. Ausgerechnet vom Naturschutz geht die Entfremdung von der Natur aus.

Mehr erfahren: https://www.welt.de/debatte/kommentare/article162605323/Jetzt-darf-man-nicht-mal-mehr-Kaefer-anfassen.html

und den Kommentar von crash-news.com: https://www.crash-news.com/2017/03/06/willkommen-in-der-irren-oeko-diktatur-naturschutz-foerdert-die-naturzerstoerung/

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Aktion Abendsonne: Windkraftgenehmigungen im Dezember 2016

Im Rahmen der „Aktion Abendsonne“ sollten noch schnell die hohen Subventionssätze für viele Windkraftinvestoren gesichert werden:

  • 2016 insgesamt 159 Genehmigungen, über die Hälfte davon Ende Dezember alleine 88 
  • „Aktion Abendsonne“ der Landesregierung bringt Windkraftinvestoren viel Geld
  • Vertrauen der Menschen in Rechtsstaat beschädigt

Zu den Genehmigungen von Windkraftanlagen im Jahr 2016 erklärte René ROCK, energiepolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag: „Im Jahr 2016 wurden in Hessen insgesamt 159 Windkraftanlagen genehmigt. Die Auswertung des Staatsanzeigers belegt, dass mehr als Hälfte, nämlich 88 Windkraftanlagen, noch in den letzten Dezembertagen durchgewunken wurden. Im Rahmen der „Aktion Abendsonne“ sollten noch schnell für viele Windkraftinvestoren die hohen Subventionssätze gesichert werden.“

Rock weiter:
„Der Vergleich mit 2015 zeigt, wie durch den politischen Druck der CDU-geführten Landesregierung der Windkraftausbau ohne Rücksicht auf Verluste weiter forciert wird. Im ganzen Jahr wurden damals „nur“ 75 Windkraftanlagen genehmigt. Allein in den letzten Dezembertagen 2016 gab es dagegen 88 Genehmigungen. Entweder die Behörden haben im Vorjahr geschlafen, wofür es keine Anzeichen gibt, oder aber die Genehmigungsbehörden wurden angehalten, im Dezember auf Teufel komm raus überall den Stempel draufzusetzen.

„Aktion Abendsonne: Windkraftgenehmigungen im Dezember 2016“ weiterlesen

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SPD – Antwort Priska Hinz: Ministerium verhilft Windkraftindustrie zu lukrativen Subventionen

Frage 9:
Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass alle BlmSch-Anträge, die 2016 eingereicht werden, rechtzeitig genehmigt werden, damit diese Anlagen noch unter das derzeitige EEG 2014 fallen?
Im Februar 2016 setzte das HMUKLV dazu eine Clearingstelle im Umweltministerium ein. Sie soll bei bereits laufenden Verfahren zu einer schnelleren Klärung aufgetretener Probleme beitragen. So soll gewährleistet werden, dass möglichst viele Genehmigungsverfahren noch in diesem Jahr positiv abgeschlossen werden können. Dann können die Antragsteller übergangsweise noch von den bisherigen EEG-Förderregelungen profitieren.

Download (PDF, 235KB)

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DAV: Massenmord an Tieren und fragwürdige Genehmigungspraxis

“Windkraftlobby außer Rand und Band – keine Skrupel mehr vor Massenmord an Tieren”
Das Bundesumweltministerium bemüht sich derzeit darum, das Tötungsverbot des Bundesnaturschutzgesetzes gegenüber streng geschützten Tieren zugunsten der Windradlobby per Gesetzesänderung aufzuweichen. Das hat sogar den Widerstand von ansonsten windkraftfreundlichen Naturschutzverbänden herausgefordert. In Wahrheit jedoch wird das Tötungsverbot in der Genehmigungspraxis – auch aufgrund politischen Drucks auf die Rechtsanwender –  schon lange nicht mehr ernst genommen.

Massenhafte Erteilung von Genehmigungen am 30. Dezember 2016 – sogar nichtig?
Es wird nach den Gesetzen zur Informationsfreiheit herauszubekommen sein, wie der am 30. Dezember 2016 (möglicherweise) gegenüber dem Antragsteller bekannt gegebene Bescheid aussah. Wenn er bar jeder Begründung war, lässt sich argumentieren, dass er nichtig und unwirksam war. So könnte der Schnellschuss nach hinten losgehen: Wenn das “Umwelt”-Ministerium der Windkraftbranche mit diesem Husarenstück ein vorteilhafteres Subventionsregime sichern wollte, die Genehmigungen aber in Wahrheit 2016 nicht mehr wirksam wurden, stehen nun leider Beihilfe zum Subventionsbetrug und ggf. Falschbeurkundung im Amt im Raume.

https://deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2017/2017_01_23_dav_aktuelles_hoecherberg.html

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Butzbach: Windkraftgegner scheitern vor Gericht

Das Bürgerbegehren gegen geplante Windkraftanlagen im Wald bei Hoch-Weisel ist vom Gießener Verwaltungsgericht als unzulässig erklärt worden.

Ein deutlicher Hinweis für alle BIs sich verstärkt mit den Fallgruben und Finessen der Rechtssprechung  auseinanderzusetzen.

Die Kläger, Prof. Hans Rudolf Engelhorn und Walter Leister, sagten nach der Verhandlung, sie wollen nun überlegen, ob sie in Revision gehen. Der Verhandlung vorausgegangen ist ein langer Streit zwischen Windkraftgegnern und der Stadt Butzbach (vor Gericht vom Magistrat vertreten).

Mehr erfahren: http://www.wetterauer-zeitung.de/Home/Kreis/Staedte-und-Gemeinden/Butzbach/Artikel,-Windkraftgegner-scheitern-vor-Gericht_arid,693127_costart,2_regid,3_puid,1_pageid,73.html#null

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