Rundbrief: Windenergie und Recht

Der Rundbrief Windenergie und Recht ist das Ergebnis der jüngsten Sitzung des Runden Tischs Windenergie und Recht. Im Rahmen des Runden Tischs diskutieren wir aktuelle und relevante Gerichtsentscheidungen zum Thema Windenergie und stellen sie in den Kontext der bereits ergangenen Rechtsprechung. Um eine objektive und ausgewogene Bewertung der aktuellen Rechtsprechung zu gewährleisten, wirken am Runden Tisch Windenergie und Recht Juristen und Planer mit unterschiedlichen Hintergründen und verschiedenen Tätigkeitsschwerpunkten mit. Die Ergebnisse fassen wir für die kommunale Planungspraxis, für Naturschutzverbände, für Unternehmen aus der Windenergiebranche und für interessierte Bürgerinnen und Bürger im vorliegenden Rundbrief Windenergie und Recht zusammen.
Sie können die Entscheidungsbesprechungen zudem auf der Internetseite der FA Wind unter dem Thema Rechtsprechung abrufen.

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Großwindanlagen: Die Verbrechen der Saubermänner

von Prof. Michael Elicker

Teil 1: Ausgangssituation, Verbrechen (!) des banden- und gewerbsmäßigen Betruges

Auf die harte Tour lernen mussten es viele Kommunen oder auch Kleinanleger, die sich als Betreiber an “Windpark”-Projekten beteiligt haben, dass die Gewinne jedenfalls im Bereich des Binnenlandes in Projektierung, Aufstellung und Vertrieb von Anlagen liegen, nicht aber im Betrieb der Räder. Deshalb bemühten und bemühen sich die Initiatoren ja gerade stets darum, “Dumme”, d.h. vor allem Kommunen und Bürger zu finden, die den undankbaren Part des Betreibers übernehmen und ihr Geld damit verbrennen.

https://deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2016/2016_02_03_dav_aktuelles_grosswindanlagen.html

 

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Taunuskamm: Auskunftsklage gegen Umweltministerium

Der Verein „Rettet den Taunuskamm“, der verhindern will, dass auf der Hohen Wurzel zwischen Wiesbaden und Taunusstein zehn Windräder installiert werden, hat eine Auskunftsklage gegen das hessische Umweltministerium eingereicht. Die Mitglieder verlangen Transparenz und berufen sich auf das hessische Umweltinformationsgesetz.

Für Gödel und seine Mitstreiter ist das Einmischen des Umweltministeriums zu einem solch fortgeschrittenen Zeitpunkt „skandalös und ohne rechtliche Grundlage“. Laut Ulrich Rommelfanger, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, ist ein Clearingverfahren kein offizieller Verfahrensschritt. Die Entscheidung, ob Windräder auf dem Taunuskamm gebaut werden dürfen, obliege allein dem RP. Dadurch dass sich nun das Ministerium einschalte, werde der Anschein erweckt, dass man Leute auf Linie bringen wolle. Das Ministerium sei gegenüber dem RP zwar nicht weisungsbefugt; aber durch Gespräche könne „mittelbarer Druck“ auf die Mitarbeiter ausgeübt werden, sagt er und fügt hinzu: „Ein aus guten Gründen nicht genehmigungsfähiges Vorhaben lässt sich nicht hinclearen“.
http://www.fr-online.de/wiesbaden/wiesbaden-klage-gegen-umweltministerium,1472860,34960238.html

FDP unterstützt Auskunftsklage
Die FDP im Wiesbadener Rathaus springt dem Verein „Rettet dem Taunuskamm“ zur Seite. In einer Pressemitteilung teilen die Liberalen mit, die Auskunftsklage des Vereins zu befürworten. Zudem poche man auf die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit.
http://www.fr-online.de/wiesbaden/wiesbaden-fdp-unterstuetzt-auskunftsklage,1472860,34964084.html

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„Rettet den Taunuskamm“ verklagt Umweltministerin

Wiesbaden. Die Initiative „Rettet den Taunuskamm“ hat jetzt beim Verwaltungsgericht Wiesbaden Klage gegen Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) eingereicht, um die Protokolle der ersten drei Sitzungen dieser Clearingstelle einsehen zu können. Dem Wiesbadener Bürgermeister und Umweltdezernent Arno Goßmann (SPD) wirft die Initiative vor, eine neue Stellungnahme der Wiesbadener Denkmalschützer zurückzuhalten.

Die Redaktion von VKH bittet die Kommentare zu bewerten, und/oder Kommentare zu schreiben.

http://www.wiesbadener-kurier.de/lokales/wiesbaden/nachrichten-wiesbaden/wiesbaden-taunuskamm-windkraft-windprojekt-taunusstein-clearingstelle-priska-hinz_17492078.htm

 

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Bürgerbegehren Butzbach – Gerichtsverhandlung am 19. 01.2017

Liebe Mitstreiter,
das Verwaltungsgericht hat nun die mündliche Verhandlung in Sachen BÜRGERBEGEHREN/BÜRGERENTSCHEID des “Bündnisses für den Wald” Butzbach terminiert:
Donnerstag 19. Januar 2017
um 10.00 Uhr
Saal 103
VERWALTUNGSGERICHT, Marburgerstr. 4, 35390 Gießen
“Ein Bündnis für den Wald” ist das Aktionsbündnis aus BI Gegenwind im Taunus, dem gemeinnützigen Verein “Nauturpark Hochtaunus darf nicht sterben” e.V., dem HEIMATVEREIN HOCHWEISEL e.V. und den Oppositionsparteien UWG und FDP in Butzbach!
DIES IST EINE ÖFFENTLICHE SITZUNG!
Wir hoffen auf großes Interesse und viel Publikum, wenn die Rechtmäßigkeit der Unterschrift des Bürgermeisters, geleistet während der laufenden Stadtverordnetensitzung im Sommer vor einem Jahr, vom Gericht überprüft wird!
Viele Grüße
A. G.
Sprecherin BI Gegenwind
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EuGH-Urteil zur Prüfung der Umweltauswirkungen

justiziaBahnbrechendes Urteil des EuGH – Wichtig für alle Natur- und Artenschützer, Betroffene von WEA-Beschallung und unsere Juristen!

 

EuGH-Urteil zu den Prüfungen der Umweltauswirkungen

Es geht um folgende Themen, die uns alle seit Jahren beschäftigen:

  • Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme
  • durch Regelungserlass festgelegte Voraussetzungen für die Errichtung von Windkraftanlagen
  • Bestimmungen, die insbesondere Maßnahmen zur Sicherheit
  •  zur Kontrolle
  • zur Wiederinstandsetzung und der Sicherheitsleistung
  • sowie je nach Nutzungsart des Gebiets festgelegte Geräuschpegelnormen betreffend

Weiterlesen:
http://www.windwahn.de/index.php?option=com_content&view=article&id=1861&catid=78&Itemid=1995

CURIA-EUROPA (EuGH):

Kurzfassung Urteil
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=184892&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

Volltext Urteil
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=181661&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

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Wind Heil Wald kaputt

“Grüne Ministerin will weniger Wald”

Rheinland-Pfalz –  Das rheinland-pfälzische Umweltministerium vollzieht einen ökologischen Paradigmenwechsel: Das uralte Prinzip des Walderhalts gilt nicht mehr. Ministerin Ulrike Höfken (Grüne) hat bereits alle Forstämter in einem Rundschreiben aufgefordert, auf Ersatz-aufforstungen in Wäldern zu verzichten.” Das gilt auch für Windkraft-anlagen in waldreichen Regionen. Nur noch im Einzelfall soll aufgeforstet werden. Für Höfken ist die neue Linie “politisch alternativlos”.

http://www.rhein-zeitung.de/region_artikel,-gesetz-gruene-ministerin-will-weniger-wald-_arid,1060206.html

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Deutscher Bundestag: Klagerecht für Umweltverbände soll erweitert werden

Umweltverbände können künftig auch dann Einwendungen in gerichtlichen Verfahren einbringen, wenn sie sich nicht im Ausgangsverfahren beteiligt hatten.

Umweltverbände sollen künftig umfassender in Umweltangelegenheiten klagen können. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9526) sieht vor, unter anderem das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) an europa- und völkerrechtliche Vorgaben anzupassen. Handlungsbedarf besteht laut Begründung, weil die deutsche Umsetzung der Aarhus-Konvention der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UN ECE) von der 5. Vertragsstaatenkonferenz in zwei Punkten als völkerrechtswidrig gerügt wurde. Änderungen seien auch durch Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes geboten, schreibt die Bundesregierung. Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag im vereinfachten Verfahren überwiesen werden.

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NABU fordert stärkere Kontrollen bei Windparks

Angesichts aktueller Fälle in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, wonach Windpark-Betreiber trotz eines gerichtlich und behördlich verhängten Baustopps weitergebaut haben, fordert der NABU eine stärkere Kontrolle von gerichtlichen Beschlüssen sowie Umweltauflagen durch die zuständigen Genehmigungsbehörden.

Auch die Androhung eines Strafgeldes durch den zuständigen Rechtsdezernenten der Behörde zeigte keine Wirkung bei Betreibern und Baufirma. Offenbar versuchen die Investoren durch den Weiterbau im Blick auf die jeweils noch ausstehenden Hauptverhandlungen vor Gericht Fakten zu schaffen. Genau dies sollte durch die Baustopps verhindert werden.

http://www.presseportal.de/pm/6347/3409676

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