Es sollte ein großer Durchbruch werden, als der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und Bündnis 90/Die Grünen im vergangenen Dezember ein gemeinsames Positionspapier über Windkraft und Vogelschutz präsentierten. Man wollte einen „Vogelfrieden“ schaffen und die Interessen der Windkraftindustrie mit dem Artenschutz versöhnen. Gelingen soll das, in dem man den Tod einzelner geschützter Exemplare zur Rettung des Klimas und zur Begrenzung der Erderwärmung in Windkraftvorranggebieten billigendend in Kauf nimmt, solange sie anderswo in großen Beständen existieren und die Population der jeweiligen Art nicht gefährdet wird.
Fünf Windenergieanlagen des Windparks Dahlem IV dürfen weiter gebaut werden – Naturschutzinitiative e.V. (NI) klagt weiter im Hauptverfahren
Der 7. Senat des OVG NRW hat ein weiteres Kapitel im jahrelangen Rechtsstreit um die Windenergieanlagen des Windparks Dahlem IV aufgeschlagen. Die Naturschutzinitiative e. V. (NI) ist nach Lektüre des Beschlusses vom 12.03.2021 zum Az.: 7 B 8/21 besorgt um den Schutz von Rotmilan, Schwarzstorch und anderen Tierarten.
Laut einer neuen Studie in Scientific Reports machen Zwergfledermäuse mehr als die Hälfte aller Fledermaus-Todesfälle an Turbinenstandorten in Europa aus. Die Gründe dafür sind nicht ganz klar, aber die Ergebnisse des Berichts deuten darauf hin, dass die Fledermäuse aus irgendeinem besonderen Grund von den Windturbinen angezogen werden könnten.
Die Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland (VSW) wird aufgelöst. In der offiziellen Lesart ist von „Umstrukturierung der hessischen Naturschutzfachbehörden“ in einem neuen „Zentrum für Artenvielfalt“ die Rede. Damit will Hessen alle Naturschutzfachbehörden an einem Standort bündeln. Davon betroffen sind die Naturschutzabteilung des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) in Gießen, die Vogelschutzwarte in Frankfurt und die Naturschutz-Akademie Hessen in Wetzlar (NAH).
Pressemitteilung der Naturschutzinitiative e.V. vom 12.032021
Schutzmaßnahmen zum Rotmilan nicht ausreichend
Foto: Hermann Dirr
Mit Beschluss vom 12.03.2021 (Aktenzeichen: 6 L 417/20) hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen dem Eilantrag des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) gegen die Genehmigung des Kreises Euskirchen zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils etwa 230 m in Blankenheim (Eifel-Windpark Blankenheim, Teilpark Rohr-Reetz) stattgegeben.
Der Genehmigungsbescheid erweise sich laut VG zum jetzigen Zeitpunkt voraussichtlich als rechtswidrig. Mit Blick auf den streng geschützten Rotmilan drohe durch den genehmigten Anlagenbetrieb nämlich ein Verstoß gegen das naturschutzrechtliche Tötungsverbot.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkte mit Urteil (C-473/19 und C-474/19) vom 04.03.2021 den Vogelschutz.
Dr. Rico Faller, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht analysiert:
EuGH entwickelt Umweltrecht konsequent weiter
“Es kommt eher selten vor, dass der EuGH den Schlussanträgen der Generalsanwaltschaft nicht folgt. Umso bemerkenswerter ist das Urteil des EuGH vom 4. März 2021, mit dem die zweite Kammer dem Vorschlag der deutschen Generalanwältin, Juliane Kokott, eine klare Absage erteilt hat.
Neben weiteren lesenswerten Hinweisen zur FFH-Richtlinie und zur Vogelschutzrichtlinie hat es der EuGH abgelehnt, die Tatbestände der Tötungs- und Störungsverbote aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur unter Berücksichtigung des Erhaltungszustandes der betroffenen Art auszulegen.
Die Entscheidung bietet Vorgaben für die Praxis in den Mitgliedstaaten. In Deutschland dürfte insbesondere die Anwendung und Auslegung von § 44 Abs. 5 BNatSchG in Frage stehen.”
Immer wieder sind in Niederbayern tote Wildvögel aufgetaucht. Sie alle wurden offenbar vergiftet. Um den Tätern auf die Spur zu kommen, hat die Polizei eine einmalige Absuchaktion in den betroffenen Bereichen gestartet und dabei Hinweise gefunden.
Umland: Wie glaubwürdig ist ein überparteilicher Naturschutzverband, der seine Unabhängigkeit aufgibt und sich mit einer politischen Partei auf eine Einschränkung seiner Naturschutzziele verständigt? Anmerkungen zum Strategiepapier von NABU und Bündnis 90/Die GRÜNEN zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie.
Im Februar waren es zwei Sumpfohreulen, die ihren Zug zur Nahrungsaufnahme unterbrachen. Bei Bebra – zwischen Rotenburg und Niederaula – in der Flur „Kuhrasen“ fielen die jagenden Vögel durch ihre abweichenden Flugbewegungen, im Vergleich zu den Greifvögeln, auf.
Münster/Marsberg (epd). Eine 150 Meter hohe Windenergieanlage bei Marsberg im Sauerland darf laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG) weiterbetrieben werden, obwohl die Tötung besonders geschützter Rotmilane nicht ausgeschlossen werden kann. Das Gericht gab am Montag der Berufung des Anlagenbetreibers und des Hochsauerlandkreises gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg statt, wie eine Sprecherin in Münster mitteilte.
In und um das Naturschutzgebiet (NSG) „Tüschenbroicher Wald“ bei Wegberg-Uevekoven sind am Wochenende vier tote Greifvögel und mutmaßliche Giftköder gefunden worden. Wie das Komitee gegen den Vogelmord mitteilt, wurden die streng geschützten Vögel – drei Mäusebussarde und ein Habicht – von Spaziergängern gemeldet und gestern nachmittag von Experten des Verbandes geborgen.
Ein erstaunlich kritischer Artikel zu “Grüner” Klimapolitik der “taz”.
Die Natur der Grünen ist nicht ökologisch. Sie ist technisch, und das verheißt für den notwendigen Systemwechsel zum Erhalt der biologischen Vielfalt nichts Gutes.
Ende Januar dieses Jahres hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof den Runderlass zum grundsätzlichen Vorrang der Windenergie vor dem Artenschutz verworfen. Der Erlass sollte der Prototyp für eine bundesweite Niederschlagung des Artenschutzes werden. Erst wenige Wochen zuvor war der Versuch der Bundesregierung gescheitert, die Windkraft gesetzlich zum Objekt nationaler Sicherheit zu erklären. Der Streit um die Windkraft wird vor allem in ländlichen Regionen erbittert geführt, – die Berichterstattung in den Medien geht kaum auf die näheren Zusammenhänge ein. Das Interview mit einem Gutachter für Artenschutz legt Methoden und Hintergründe der vielfach umstrittenen Praxis offen.
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