Hessen, Nentershausen
PRESSEMITTEILUNG Naturschutzinitiative e. V.
Das Regierungspräsidium Kassel (RP) hat den Antrag der Abo Wind AG auf Genehmigung von 6 Windenergieanlagen in der Gemeinde Nentershausen in Nordhessen aus artenschutzrechtlichen Gründen abgelehnt.
„Wir begrüßen es sehr, dass das RP Kassel damit seiner Aufgabe als Wächter und Garant des Natur- und Artenschutzes nachgekommen ist“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI). Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hatte sich gemeinsam mit der Deutschen Wildtier Stiftung in dem Genehmigungsverfahren mit einer umfassenden artenschutzfachlichen Stellungnahme eingebracht. In dieser wurde betont, dass eine Genehmigung auch mit den ansonsten üblichen und zumeist wirkungslosen Nebenbestimmungen nicht möglich sei. Dieser Argumentation ist die Genehmigungsbehörde gefolgt.
Die Anlagen waren aus Sicht der NI, der Deutschen Wildtier Stiftung und anderer Einwender, wie Kommunen, aus einer Reihe von rechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig. Betroffen wären u. a. Rotmilan, Graureiher, Schwarzstorch, Wespenbussard und zahlreiche windenergiesensible Fledermausarten wie die Bechsteinfledermaus, der Große Abendsegler und die Rauhhautfledermaus.
„Wenn es der Antragsteller Abo Wind AG mit dem Natur- und Artenschutz wirklich ernst meint, sollte dieser die Entscheidung des RP Kassel jetzt akzeptieren“, so Harry Neumann. Die NI wurde vertreten durch Rechtsanwalt Patrick Habor, Göttingen.
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