Der Rotmilan benötigt umfangreiche Schutzmaßnahmen

Fulda. Am 30. November 2017 wurde die wissenschaftliche Raumnutzungsanalyse des Rotmilans für den Bereich Dammersbach/Traisbach durch das Büro für faunistische Fachfragen Korn & Stübing vorgestellt.

Die Beobachtungen des Jahres 2017 haben gezeigt, dass viele dieser geschützten Großvögel die Windkraftanlagen bei Traisbach intensiv an- und überfliegen. Daher kann ein signifikantes Tötungsrisiko nun wohl von niemandem mehr geleugnet oder abgesprochen werden. Die Studie beweist auch, dass eine Genehmigung ohne Umweltverträglich-keitsprüfung ein Fehler und damit rechtswidrig war, zudem der Genehmigungsbehörde ausreichende Beweise vorlagen.

Weiterlesen: https://www.fuldainfo.de/der-rotmilan-benoetigt-umfangreiche-schutzmassnahmen/#respond

Schon mehrfach berichteten wir über rechstwidrige Vorgänge in der Region Dammersbach:

08.04.2016: Rotmilan mit verbotenem „Schwiegermuttergift“ getötet

13.01.2017: Artenschutz kontra Windkraftanlagen

21.02.2017: Drei Rotmilanhorste spurlos verschwunden

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VG Koblenz: Rotmilan verhindert Windenergieanlage

Pressemitteilung Nr. 48/2017 vom 22.12.2017
Die Klägerin, ein Unternehmen der Windenergiebranche, beantragte beim Landkreis Birkenfeld die Genehmigung. für eine Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe von 138,4 m, einem Rotordurchmesser von 92 m und ei.ner Gesamthöhe von 184,4 m in der Gemarkung Ellenberg. Der Landkreis lehnte den Antrag ab, da aufgrund der Beobachtungen des eingeschalteten Sachverständigen davon auszugehen sei, dass in der Nähe des Standortes der geplanten Anlage ein Brutplatz des Rotmilans sein müsse. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob das Unternehmen Klage.

Die Klage blieb ohne Erfolg. Der Zulassung des Windrades, so die Koblenzer Richter, stünden Belange des Umweltschutzes entgegen. Es sei verboten, besonders geschützte Tierarten, zu denen auch der Rotmilan zähle, zu beeinträchtigen. Für diese Vogelart bestehe ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko durch den Betrieb von Windenergieanlagen grundsätzlich dann, wenn der fachlich empfohlene Mindestabstand von 1.000 m zwischen Brutstätte und Anlagenstandort unterschritten werde. In einem Abstand von etwa 810 m habe sich im Brutjahr 2015 eine Brutstätte befunden. Ein Sachverständiger habe nämlich im Juni 2015 an drei Tagen beobachtet, dass Rotmilane mit Beute in ein bestimmtes Waldgebiet eingeflogen seien, welches einen solchen Abstand zur Anlage habe. Vor dem Hintergrund der Fachliteratur zu den Rotmilanen genüge eine solche Beobachtung für einen Brutnachweis. Die hiergegen von der Klägerin unter Berufung auf das Gutachten eines anderen Sachverständigen erhobenen Einwendungen rechtfertigten keine andere Einschätzung. Die zuständige Stelle des Landkreises habe sich mit dieser fachlichen Stellungnahme eingehend auseinandergesetzt und darauf hingewiesen, die fachlichen Standards ließen den Schluss zu, dass eine Rotmilanbrut vorhanden sei. Diese Bewertung werde von dem dem Landkreis zustehenden naturschutzfachlichen Beurteilungsspielraum umfasst.

Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 7. Dezember 2017, 4 K 455/17.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.
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Rettet uns vor der Windkraft!

von Robert Niebach

Schier sprachlos ist man über die Lethargie unserer Gesellschaft angesichts des Größenwahns unserer Polit-Klasse. Merkels Energiewende zerstört riesige, dringend benötigte Natur- und Erholungsräume. Der Flächenbedarf von Windkraftanlagen übertrifft schon heute jedes vernünftige Maß. Doch damit nicht genug: Von momentan 2,5 Gigawatt soll die Kapazität deutscher Windkraftanlagen nun auf 25 Gigawatt jährlich aufgerüstet werden. Dabei ist eine Wirkung von Windkraft aufs Klima nachweislich nicht vorhanden.

Kompletten Beitrag lesen: http://vera-lengsfeld.de/2017/12/07/rettet-uns-vor-der-windkraft/

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Wie viele Vögel sterben durch Kollision?

Ein Kritikpunkt bei der Windenergie ist, dass Vögel mit den Anlagen kollidieren. Eine Studie zeigt nun erstmals die Anzahl der so verendeten Vögel. Mit 20,7 Opfern pro Anlage und Jahr ist die Rate höher als bisher geschätzt.

Der Schaden für Zug- und auch für Brutvögel lasse sich nur abwenden, wenn auf den Bau von Windanlagen in naturnahen Gebieten verzichtet werde. Ein zeitweises Abschalten bei starkem Vogelzug könne das Kollisionsrisiko nur für Zugvögel, die in Schwärmen zögen, vermindern, und nicht für Brutvögel.

Kompletten Beitrag lesen: https://www.nzz.ch/wissenschaft/biologie/windenergie-ld.131147

 

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Genehmigung der Windenergieanlagen bei Birkenfeld bleibt rechtswidrig

Pressemitteilung des NABU Rheinland-Pfalz vom 29.11.2017

Genehmigung der Windenergieanlagen bei Birkenfeld bleibt rechtswidrig.

NABU fordert Nachsteuern der Politik bei der Windenergieplanung in Rheinland-Pfalz

Download (PDF, 105KB)

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Offener Brief an Bündnis 90/Die Grünen

ODENWALD. – Zu den jüngsten Aussagen der GRÜNEN-Fraktionsvorsitzenden im Deutschen Bundestag, Katrin Göring-Eckard, veröffentlichte das Magazin Fact folgenden offenen Brief an die Fraktion:

Download (PDF, 63KB)

Quelle: http://www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=2886&cHash=f1ac90b920795845311bcfae3c45d552

 

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Fachliche Bedenken gegen Bau des Wind”parks” Katzenwinkel bei Beerfelden

Klar positioniert hat sich die Initiative Hoher Odenwald (IHO) e.V., Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt, zum Bauvorhaben „Windpark Etzean“, bei dem auf der Gemarkung „Katzenwinkel“ fünf Windräder auf dem Gelände des Grafen Louis zu Erbach-Fürstenau entstehen sollen.

In einer ausführlichen Stellungnahme hat die nach § 3 UmwRG anerkannte Umweltvereinigung IHO (Waldbrunn) die Problematik des Standorts zwischen Beerfeldener Galgen und Marbach-Stausee aufgezeigt.

Weiterlesen: http://www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=2898&cHash=91b40ed1028a474a199b1a2763477410

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BI “Gegenwind Greven” fokussiert Artikel 20a Grundgesetz

In einem “Offenen Brief” wird der Bundespräsident auf den Missstand hingewiesen, dass in der Energiewende die staatliche Pflicht, „auch in Verantwortung für künftige Generationen“ Natur-, Landschafts- und Tierschutz zu gewährleisten, seit Jahren nicht beachtet wird.

Presseerklärung hier lesen

Offener Brief an das Bundespräsidialamt hier lesen

Mit Dank an Gegenwind Greven

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Freiensteinau: Kein Windpark auf der Naxburg

Der Investor “Luftstrom” hat den Genehmigungsantrag für den Windpark Naxburg zurückgezogen. Auf diesem Hügel, der sich zwischen Freiensteinau und Nieder-Moos befindet, wollte das Unternehmen, das in der Gemeinde Freiensteinau auch den Windpark “Hallo” betreibt, drei Windkraftanlagen errichten.

Windwahn in Freiensteinau; Foto: Hermann Dirr

Der Gemeindevorstand hatte für das Projekt bereits im Jahr 2014 grünes Licht gegeben. Das Projekt sei, wie der Bürgermeister weiter ausführte, derzeit aufgrund der regionalplanerischen Situation nicht genehmigungsfähig, da das Vorranggebiet nicht im gültigen Teilplan Energie Mittelhessen enthalten sei.

“Das sich das Gebiet innerhalb des Vogelschutzgebiets Vogelsberg befinde, wären mit dem Verfahren darüber hinaus auch erhebliche naturschutzfachliche Bedenken verbunden. … Daher habe “Luftstrom” den aktuellen Genehmigungsantrag zurückgezogen um das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufleben zu lassen.”

Weiterlesen: http://www.lauterbacher-anzeiger.de/lokales/vogelsbergkreis/freiensteinau/freiensteinau-kein-windpark-auf-der-naxburg_18326867.htm

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NRW: Verstößt der Bau von Windrädern gegen das Grundgesetz?

Am 04.11.2017 fand in Lüdinghausen eine gemeinsame Veranstaltung von Münsterländer Bürgerinitiativen und Vernunftwende Bündnis NRW zur Energiepolitik statt. Kerninhalt war Kritik an der Energiewende aus volkswirtschaftlicher, ökologischer, juristischer und politischer Sicht.

Vortragende waren:
Harry Neumann, Bundes- und
Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V.,
Dietmar Brockes, MDL und Sprecher Energiepolitik der FDP Landtagsfraktion in NRW und
Norbert Große Hündfeld, Rechtsanwalt und Notar a.D. Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Münster

„NRW: Verstößt der Bau von Windrädern gegen das Grundgesetz?“ weiterlesen

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Mit blanken Hintern gegen Windräder im Odenwald – EN-TE-GA go HO-ME

Voller Körpereinsatz bei der Anlieferung eines Windradflügels: Naturschützer zogen blank und zeigten dem südhessischen Energieversorger ENTEGA AG in Darmstadt, was sie von dessen Windindustrieanlage auf dem Stillfüssel bei Wald-Michelbach halten.

Hintergrund: Das komplette Bauvorhaben wird auch von der Umweltvereinigung  “Initiative Hoher Odenwald – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt e.V. (IHO)” vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt noch beklagt – allerdings ohne aufschiebende Wirkung.
Ein Gerichtssprecher erklärte dazu auf Anfrage: „Die Baumaßnahmen erfolgen auf Risiko der Betreiber.“

Weiterlesen: http://www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=2810&cHash=e7af2fed3b44274a459360259e2b2aac

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„Jamaika“ muss die Regierungsbildung als neue Chance für den Naturschutz nutzen!

Pressemitteilung der Naturschutzinitiative e.V. vom 13.11.2017

Die Koalitionsparteien müssen den Schutz und die Förderung der Biologischen Vielfalt wieder stärker in den Focus nehmen!

NI fordert eine Renaissance des Naturschutzes! Naturschutz darf nicht in „Klimaschutz“ umgedeutet werden!

Der Schutz der Biologischen Vielfalt, der Erhalt der Lebensräume und Landschaften, der Schutz von Wäldern und Wildtieren muss wieder stärker in den Blick der Politik genommen werden. Der Erhalt und die Verbesserung der Biologischen Vielfalt ist die wichtigste Herausforderung im 21. Jahrhundert.

Für das Zurückgehen und Aussterben von Arten spielt der Klimawandel eine untergeordnete Rolle und kommt nach einer Durchsicht der Roten Listen der IUCN erst an siebter Stelle der Gefährdungsursachen.

„Die Ziele der nationalen Biodiversitätsstrategie werden durch den zügellosen Ausbau der sogenannten „Erneuerbaren Energien“ konterkariert und können nicht mehr erreicht werden. Der Erhalt und die Förderung der Biodiversität ist die wichtigste Herausforderung im 21. Jahrhundert, nicht der sogenannte Klimaschutz. „Klimaschutz“ ist Teil des Naturschutzes und nicht dessen Voraussetzung. Naturschutz darf nicht in „Klimaschutz“ umgedeutet werden“, erklärte Harry Neumann, Bundesvorsitzender der NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI).

Weiterlesen: 13.11.2017 – PM – “Regierungsbildung als neue Chance für den Naturschutz”

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