Prof. Dr. Horst-Joachim Lüdecke, EIKE Pressesprecher
Windradinstallationen werden aktuell nun auch in Schwachwindgebieten, insbesondere in Wäldern als Naherholungsgebieten von der aktuellen Politik der protestierenden Bevölkerung aufoktroyiert.
Die wohl einzige noch wirkungsvolle Maßnahme gegen diese kriminelle Naturzerstörung ist das klagerechtliche Vorgehen gegen den von Windrädern erzeugten, gesundheitsschädlichen Infraschall, indem mindestens 10-H Abstand (10-fache Gesamthöhe des Windrads) von der eigenen Wohnung gefordert werden. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gehört zu den Grundrechten eines Menschen im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
Aus dem Bereich der zugehörigen medizinischen Forschung über die Folgen von Windrad-Infraschall auf Menschen liegen bereits ausreichende Schädlichkeits-Fachbelege vor. Nun kommt es darauf an, die entsprechenden Belastungen auch in den VDI-Normenbereich aufzunehmen. Dazu bittet EIKE um die Mithilfe aller an diesem Thema interessierten Ingenieure.
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