Die Bundesnetzagentur reduziert das Ausschreibungsvolumen für Windkraft-Subventionen drastisch. Dahinter steckt ausbleibendes Investoren-Interesse. Bei ihrem ambitionierten Ausbau-Kurs bleibt die Regierung trotzdem. Das Programm entwickelt sich mehr und mehr zum Spiel gegen die Zeit.
Schlagwort: Ausschreibungsverfahren
Ergebnisse der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land zum 01. Februar 2023
- Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 7,24 ct/kWh.
- Der höchste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 7,35 ct/kWh.
- Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 7,34 ct/kWh.
In Hessen erhielten keine Gebote einen Zuschlag!
Liste der Zuschläge zum Gebotstermin 1. Februar 2023 (xlsx / 42 KB)
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Ergebnisse der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land zum 1. September 2022
Die Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 1. September 2022 war erneut UNTERZEICHNET!
Das Ausschreibungsvolumen dieses Gebotstermins betrug
1.319.842 Kilowatt.
Es wurden 87 Gebote mit einem Gebotsvolumen von
772.660 kW bezuschlagt.
- Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 5,76 ct/kWh.
- Der höchste Gebotswert eines Gebots, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 5,88 ct/kWh.
- Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 5,84 ct/kWh.
In Hessen erhielten folgende Gebote einen Zuschlag:
Die komplette Liste kann hier abgerufen werden.
Ergebnisse der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land zum 1. Mai 2022
Die Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 1.
Mai war nach zwei überzeichneten Runden erstmals wieder unterzeichnet,
so dass jedes zulässige Gebot einen Zuschlag erlangen konnte. Das
Ausschreibungsvolumen war wie in der vorherigen Runde nicht von der
Bundesnetzagentur gekürzt worden, da eine drohende Unterzeichnung
anhand der vorliegenden Informationen vorab nicht zu erwarten war.
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Netzagentur drosselt Ausschreibungsmenge für Onshore-Windkraft | finanztreff.de
Für die Windkraft an Land stehen zur nächsten Gebotsrunde deutlich weniger EEG-Fördermittel zur Verfügung als bisher. Die Bundesnetzagentur drosselte nach eigenen Angaben das Ausschreibungsvolumen zum 1. Mai um rund 250 Megawatt auf 1,243 Gigawatt. Grund sei eine drohende Unterzeichnung, das heißt, die ausgeschriebene Menge werde voraussichtlich größer als die eingereichte Gebotsmenge sein.
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Gebotstermin 01. Februar 2020: Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge für Windenergie an Land
Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge
Die Bundesnetzagentur gab die Ergebnisse des Verfahrens nach § 35 Abs. 1 EEG für den Gebotstermin 1. Februar 2020 bekannt.
Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 5,76 ct/kWh.
Der höchste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 6,20 ct/kWh.
Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 6,18 ct/kWh.
Für Hessen wurden zwei Gebote mit einem Zuschlag bedacht:
Mehr erfahren:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/20200219_SolarWind.html
Bundesnetzagentur erhält kein einziges Gebot für Windkraftanlagen in Ausschreibung | AFP.com
Für Wind- und Solaranlagen an Land wurde kein einziges Gebot für eine Windkraftanlage abgegeben, wie die Bundesnetzagentur am Montag mitteilte.
Mehr erfahren: Bundesnetzagentur erhält keinen einzigen Antrag für Windkraftanlage in Ausschreibung | AFP.com
EEG: Verordnung zu Innovationsausschreibungen erlassen
Die Bundesregierung will mit Innovationsausschreibungen neue Preisgestaltungsmechanismen und Ausschreibungsmodalitäten im Bereich erneuerbarer Energien erproben. Dazu hat die Bundesregierung eine Verordnung (10/14065) vorgelegt, die Details dieser jährlichen Ausschreibungen zwischen 2019 und 2021 regeln soll.
Ziel sei es, für mehr Wettbewerb und mehr Netz- und Systemdienlichkeit zu sorgen. Außerdem sollten Funktionsweise und Wirkungen von technologieneutralen Ausschreibungen für erneuerbare Energien getestet und die Ergebnisse evaluiert werden, erklärt die Bundesregierung weiter.
„EEG: Verordnung zu Innovationsausschreibungen erlassen“ weiterlesen
Gebotstermin 01.08.2019: Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge für Windenergie an Land
Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge
Die Bundesnetzagentur veröffentlichte die Ergebnisse des Verfahrens nach § 35 Abs. 1 EEG für den Gebotstermin 1. August 2019 bekannt.
Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 6,19 ct/kWh.
Das Gebot mit dem höchsten Gebotswert liegt bei 6,20 ct/kWh.
Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 6,20 ct/kWh.
Für Hessen wurde ein Gebot mit einem Zuschlag bedacht.
Flaute in Windkraftausschreibung
Vor dem im Herbst geplanten „Windgipfel“ des Wirtschaftsministeriums herrscht beim Ausbau der Windenergie weiterhin Flaute. Das Interesse an den regelmäßigen Ausschreibungen für neue Windräder an Land lässt sogar weiter nach. In der jüngsten Runde, deren Ergebnisse die Bundesnetzagentur am Freitag veröffentlichte, hat es für mehr als zwei Drittel der Mengen überhaupt keine Gebote gegeben.
Weiterlesen: Flaute in Windkraftausschreibung – F.A.Z.
Gebotstermin 1. April 2019: Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge
Anscheinend lohnt sich “Wind an Land” nicht!
Gemeinsame Ausschreibung für Solaranlagen und Windenergieanlagen an Land: Für die gemeinsame Ausschreibung für Solaranlagen und Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 1. April 2019 wurden 109 Gebote ausschließlich für Solaranlagen im Umfang von 719.593 kW eingereicht.
Gebotstermin 01.02.2019: Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge für Windenergie an Land
Die Bundesnetzagentur veröffentlichte die Ergebnisse des Verfahrens nach § 35 Abs. 1 EEG für den Gebotstermin 1. Februar 2019.
Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 5,24 ct/kWh. Das Gebot mit dem höchsten Gebotswert liegt bei 6,20 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 6,11 ct/kWh.
Für Hessen wurde ein Gebot mit einem Zuschlag bedacht.
Warum Windparks sich nicht mehr lohnen
Artenschutz und lange Genehmigungsverfahren machen Windparks zu teuer. Die Auktionen sind ein Flop.
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OLG Düsseldorf – 3 Kart 80/17 (V) vom 05.09.2018
Quelle: https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/files/OLG_D%C3%BCsseldorf_180905_3_Kart_80-17_%20%28V%29.pdf
Das ABC von Energiewende- und Grünsprech 77: Sonderausschreibung
Von Frank Hennig – S wie Sonderausschreibung
Die Regierungskoalition ist sich Ende Oktober nun einig geworden über die so genannten Sonderausschreibungen, die weiteren Ausbau von Wind- und Sonnenkraft beschleunigen sollen. Ein weiterer Flicken am Stückwerk.
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