Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2023 (4 CN 3.22) höchstrichterlich festgestellt, dass §13b BauGB mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht unvereinbar ist. Daraus folgt, dass Bebauungspläne bzw. Satzungsbeschlüsse, die unter Anwendung dieser Vorschrift zustande gekommen sind, für unwirksam zu erklären sind bzw. von den betreffenden Kommunen aufzuheben sind.
Schlagwort: Baugesetz
Energienovelle im Baugesetzbuch | Baulinks
Das Bundeskabinett hat am 12. Oktober – eingebracht durch das Bundesbauministerium (BMWSB) – Vorschläge für Änderungen im Baugesetzbuch verabschiedet. Durch das „Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht“ sollen u.a. der Ausbau erneuerbarer Energien auf Tagebauflächen und die Installation von Wasserstoffanlagen erleichtert werden.
Weiterlesen: Energienovelle im Baugesetzbuch
Zur Unzulässigkeit von WEA-Vorhaben gemäß § 35 Absatz 2 BauGB und deren Verfassungswidrigkeit gemäß Artikel 20a GG | Dr. René Sternke
Beitrag von Norbert Große Hündfeld Die Propagandisten der Energiewende (Regierung Schröder/Trittin) haben schon 1990 verkannt, dass WEA nach § 35 Absatz 2 BauGB unzulässig sind!
Ist § 35 Abs.1 Nr. 5 BauGB verfassungswidrig oder seine Anwendung? | Dr. René Sternke
Folgender Text ist ein erster Beitrag von mir zu einer Diskussion zwischen Juristen und Laien über die Frage, ob § 35 Abs. 1 Nr. 5, der Windkraft im Außenbereich privilegiert, verfassungswidrig ist. Vgl. dazu Norbert Große Hündfeld: „ZUR VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DES ANLAGENBAUS DER WINDINDUSTRIE
Weiterlesen: Ist § 35 Abs.1 Nr. 5 BauGB verfassungswidrig oder seine Anwendung? | Dr. René Sternke
Aspekte des Verstoßes gegen Art. 20a GG | Dr. René Sternke
Folgender Text ist der zweite Beitrag zu einer Diskussion zwischen Juristen und Laien über die Frage, ob § 35 Abs. 1 Nr. 5, der Windkraft im Außenbereich privilegiert, verfassungswidrig ist. Vgl. dazu Norbert Große Hündfeld: „ZUR VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DES ANLAGENBAU“.
Aspekte des Verstoßes gegen Art. 20a GG
Weiterlesen: Aspekte des Verstoßes gegen Art. 20a GG | Dr. René Sternke