Hintergrund:
Die BKompV konkretisiert die gesetzlich vorgesehene naturschutzrechtliche Eingriffsregelung für Vorhaben im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung. Dabei wird die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung länderübergreifend vereinheitlicht und insgesamt “transparenter” und “effektiver” gestaltet.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze:
„Die Bundeskompensationsverordnung ist ein Meilenstein für die rechtsverbindliche Standardisierung naturschutzrechtlicher Vorgaben. Bei vielen öffentlichen Infrastrukturprojekten gelten nun einheitliche Standards, um nach dem Bundesnaturschutzgesetz Eingriffe in die Natur auszugleichen. Die Anwendung des Naturschutzrechts wird damit in der Praxis transparenter und effektiver. Das hilft auch dabei, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.“
Bundeskompensationsverordnung 1917344
„Bundeskompensationsverordnung Anfang Juni in Kraft getreten“ weiterlesen