Mit Dank an Sven Johannsen
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat nun auf Ihrer 134. Sitzung am 05. und 06. Sept. 2017 in Husum den Ländern empfohlen, für die Ausbreitung des Schalls ausgehend von Windkraftanlagen das Interimsverfahren anzuwenden! Beschreibung des Interimsverfahrens: fritzsche_26102016_interimsverfahren_wea Welche Auswirkungen hat das neue Schallberechnungsverfahren an Stelle, bzw. im Vergleich der alten DIN 9613-2 nun auf die einzuhaltenden Abstände zur nächstgelegenen Wohnbebauung? Nach dem neuen Verfahren werden sich die prognostizierten Schalleinwirkungen im Vergleich zur alten Schallprognose um etwa 3 bis 6 dB(A) erhöhen. Die Abstände zwischen Windkraftanlage und Wohnbebauung müssten im Grenzfall demnach größer ausfallen, und zwar um etwa das 1,5 bis 2-fache. Vereinfacht gesagt, keine Bodendämpfung mehr, eher leichte Verstärkung durch Reflexion… was auch so in etwa in Bereich der Bodendämpfung dort der Realität entspricht. Fazit: bisher + 1,7 dB(A) jetzt – 3 dB(A) Differenz: 4,7 dB(A) Für ALLE AKTUELL noch nicht genehmigte WEA-Planungs- und Bauvorhaben, kann und sollte daher eine Neuberechnung der Schallausbreitung nach Interimsverfahren eingefordert werden. Sollten Abstände zur Wohnbebauung dann hiernach zu gering ausfallen, kann und darf es auch KEINE GENEHMIGUNGSERTEILUNG geben!