20 Vogelarten sind beim Bau von Windkraftanlagen nicht mehr geschützt | VLAB

VLAB:
20 Vogelarten wurden auf Wunsch des Habeckschen Wirtschaftsministeriums aus dem Katalog der beim Bau von Windrädern zu prüfenden Tierarten gestrichen. Ihr Vorkommen hat bei der Genehmigung von Windkraftanlagen keinerlei Bedeutung!
Hier können Sie Informationen zu den verbleibenden 15 Vogelarten bei Windkraftplanungen finden. Allerdings wird durch eine neue Verordnung, die sogenannte Habitatpotentialanalyse, der Schutz kollisionsgefährdeter Brutvogelarten, die am Standort der Windenergieanlagen vorkommen, weiter verwässert.
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Vogelkundler sehen sich durch Windkraft-Gesetz missbraucht – Wirtschaft – SZ.de

Die ehrenamtlichen Vogelkundler im Nordosten sehen sich durch die Bundesgesetzgebung zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien missbraucht und wollen keine Daten mehr liefern. Durch die Änderungen am Bundesnaturschutzgesetz seien die generellen und lokalen Schutzkriterien rücksichtslos heruntergeschraubt worden, schrieb der Vorstand der Ornithologischen Arbeitsgemeinschaft Mecklenburg-Vorpommern (OAMV), Klaus-Dieter Feige, in einem Brandbrief an Landesumweltminister Till Backhaus (SPD) am Dienstag.

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Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes – NI beauftragt rechtswissenschaftliches Gutachten

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat Dr. Rico Faller von der bundesweit renommierten Anwaltskanzlei Caemmerer Lenz, Karlsruhe, mit der Erstellung eines rechtswissenschaftlichen Gutachtens beauftragt. Die Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes zu Lasten des Natur- und Artenschutzes sollen auf ihre Rechtmäßigkeit, vor allem hinsichtlich des EU-Rechtes, untersucht werden.

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NI e.V. | „Osterpakt – Ein Vertrag zu Lasten der Natur?“

Nach der Kritik der Naturschutzinitiative e.V. (NI) und zahlreichen Wissenschaftlern an den Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes meldet sich nun auch „Der Falke“, das „Journal für Vogelbeobachter“, zu Wort.

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www.falke-journal.de

Wissenschaftler kritisieren EEG Eckpunktepapier 2022

PDF Biodiversität Glaubrecht

Quelle: Naturschutzinitiative

NI e.V. | Verbot von Nisthilfen

„Ein Kuriosum stellt der neue § 45 b Abs. 7 dar: Nisthilfen für kollisionsgefährdete Vogel- und Fledermausarten dürfen in einem Umkreis von 1500 Metern um errichtete Windenergieanlagen sowie innerhalb von Gebieten, die in einem Raumordnungsplan oder in einem Flächennutzungsplan für die Windenergienutzung ausgewiesen sind, nicht angebracht werden.“

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Quelle: Naturschutzinitiative

Weg frei für Windkraft: VGH und RP sehen Chance für schnelle Genehmigungen

Die Bundesregierung will erneuerbare Energiequellen ausbauen. Genehmigungsverfahren für Windräder sollen deutlich einfacher werden – das beinhaltet die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes.

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Deutscher Bundestag – Änderung des Naturschutzgesetzes angenommen

Berlin: (hib/SAS) Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat in einer Sondersitzung am Dienstagabend den im Rahmen des „Osterpakets“ von den Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (20/2354) in geänderter Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, AfD und Die Linke angenommen.

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NI e.V. – Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz sind unverantwortlich

Stellungnahme der NI an die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:

30.06.2022

Öffentliche Anhörung am 04.07.2022

Stellungnahme zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 21.06.2022 (Drucksache 20/2354)

Sehr geehrte Mitglieder des o.a. Ausschusses,
sehr geehrte Frau Ministerin Lemke,

im Vorfeld der öffentlichen Anhörung am kommenden Montag, dem 04.07.2022, hält die Naturschutzinitiative e. V. (NI) es für dringend geboten, Sie als Mitglieder des Ausschusses über die gravierenden Bedenken in Kenntnis zu setzen, die aus Sicht des Natur- und Artenschutzes gegen die geplanten Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes bestehen.

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Der Artenschutz darf nicht für die Windenergie geopfert werden !

Protestieren Sie bei den Mitgliedern des Umweltausschusses vor dem 04.07.2022: www.bundestag.de/umwelt

Protestieren Sie gegen die geplante Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes bei Ihren Wahlkreisabgeordneten und fordern Sie diesen auf, dem Gesetzesentwurf nicht zuzustimmen. www.bundestag.de/abgeordnete

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VLAB e.V. nimmt Stellung zur Vierten Änderung des Bundesnaturschutzgesetz

Im Rahmen der Beteiligung der Verbände nach § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien nahmen wir am 13. Juni 22 fristegerecht zur Vierten Änderung des Bundesnaturschutzgesetz Stellung. Das Schreiben des Bundesumweltministeriums ging am Freitag, den 10.06.22 nach Geschäftsschluss um 20:36 per E Mail bei uns ein. Als Abgabetermin setzte das Bundesumweltministerium bereits den darauf folgenden Wochenarbeitstag, nämlich Montag, den 13. Juni fest.

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Bundesnaturschutzgesetz – Kommentar mit Umweltrechtsbehelfsgesetz und Bundesartenschutzverordnung

Jochen Schumacher, Peter Fischer-Hüftle (Hrsg.)

Bundesnaturschutzgesetz – Kommentar mit Umweltrechtsbehelfsgesetz und Bundesartenschutzverordnung
3., erweiterte und aktualisierte Auflage – Stuttgart: Verlag W. Kohlhammer, 2021
1636 Seiten, 189,– €. ISBN 978-3-17-030715-5

Buchbesprechung von Herrn Rudolf Deile – Mitglied von Naturschutzinitaive e.V.

Der ganzheitliche Naturschutz gehört zu den wichtigsten Aufgaben unserer Zeit. Dieses schließt nicht nur den Schutz der Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensräume mit ein, sondern auch die biologische Vielfalt, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie den Erholungswert von Natur und Landschaft. Trotzdem sollte man sich bewusst sein, dass das Naturschutzrecht allein kaum in der Lage ist, die weitere Zerstörung von Natur und Landschaft aufzuhalten. Auch deshalb ist dieser in jeder Hinsicht überzeugende Kommentar zu begrüßen, da er zudem versucht, die Zögerlichkeit des bundesdeutschen Gesetzgebers in Bezug auf den Naturschutz zu kompensieren und im Naturschutzrecht eine Orientierung zu bieten.

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