Die “Erneuerbaren” waren am Sonntag, 17. März sehr erfolgreich.
Der volkswirtschaftliche Schaden liegt bei 105 Mio €!
Mit Dank an Rolf Schuster
Landesverband Hessen e.V.
Die “Erneuerbaren” waren am Sonntag, 17. März sehr erfolgreich.
Der volkswirtschaftliche Schaden liegt bei 105 Mio €!
Mit Dank an Rolf Schuster
Die Energieminister Andreas Pinkwart (Nordrhein-Westfalen) und Hubert Aiwanger (Bayern) wollen mit einem neuen Fördersystem die Stromerzeugung zeitlich und räumlich stärker am Bedarf ausrichten.
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Im kommenden Jahrzehnt droht Tausenden von Windkraftanlagen die Stilllegung. Dass die technische Lebensdauer auf 20 Jahre begrenzt ist, resultiert aus der gesetzlichen Festlegung des Förderzeitraums.
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“Hat sich bei der EEG-Umlage 2019 gegenüber vorher Bedeutsames verändert? NEIN!!! Die Umlage hat sich nur geringfügig gegenüber der für 2018 geltenden von 6,792 ct/kWh auf 6,405 ct/kWh vermindert. Da sich andere Bestandteile der Jedermann-Stromrechnung erhöhen werden (siehe unten), bleibt es grundsätzlich bei der finanziellen Belastung der Bürger. Die Umverteilung von „unten“ nach „oben“ hat Bestand.”
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Die Bundesnetzagentur veröffentlichte die Ergebnisse des Verfahrens nach § 35 Abs. 1 EEG für den Gebotstermin 1. Februar 2019.
Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 5,24 ct/kWh. Das Gebot mit dem höchsten Gebotswert liegt bei 6,20 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 6,11 ct/kWh.
Für Hessen wurde ein Gebot mit einem Zuschlag bedacht.![]()
FAZ vom 15.02.2019 – Von Holger Steltzner
Leseprobe:
…Eigentlich sollte die Energiewende nicht der Förderung von Ökostrom dienen, sondern der Verringerung des Kohlendioxidausstoßes. Doch leider konterkarierten die Subventionsmilliarden vom deutschen Staat dieses Ziel, weil mehr Ökostrom als geplant in das europäische Stromnetz drückte, wodurch die Preise im europäischen Emissionshandel verfielen. …
achgut.com vom 09.02.2019 – von Roger Letsch
Leseprobe:
Die deutschen Verbraucher bezahlen über die verschiedenen Umlagen auf ihrer Stromrechnung diverse planwirtschaftliche Experimente, ganz vorneweg die bestandserhaltenden Subventionsmilliarden für zwei dysfunktionale Energieerzeugungssysteme, von denen eines liefert wie der Wetterbericht (Sonne, Wind) und das andere auf Stand-by wartet, bis es gebraucht wird. Die Schuld daran der Industrie in die Schuhe zu schieben, wie dies der Spiegel und die Grünen tun, ist ein Ablenkungsmanöver. Politikversagen ist hier die richtige Vokabel.
Geschaffen wurde das „verschachtelte System der Privilegien“, das vor allem ein verschachteltes System aus Subventionen und eine gigantische Umwälzpumpe von unten nach oben ist, von der Politik – inklusive der Befreiung energieintensiver Branchen von der Umlage. Die implizite Forderung, aus Gründen der Solidarität darauf zu verzichten, um dem Medienpranger zu entgehen, kommt der Aufforderung gleich, die Koffer zu packen. Doch man kann nicht erst einen gesetzlichen Rahmen für die Befreiung von Lasten schaffen und dann diejenigen anklagen, die von den Regeln Gebrauch machen.
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Nähern sich Bündnis 90/ Die Grünen und die FDP in der Energiepolitik an?
BVB / FREIE WÄHLER beantragt für die kommende Landtagssitzung eine umfassende Überprüfung der Rückbauverpflichtungen für Altanlagen im Bereich der Windkraft.
In der 12. Ausgabe der Würzburger Studien zum Umweltenergierecht analysiert Dr. Johannes Hilpert Power Purchase Agreements (PPAs) (Quelle).
Welcher Rechtsrahmen besteht für die Bereitstellung und Vergütung von Blindleistung?Diese aktuellen Fragen werden in der 11. Würzburger Studie zum Umweltenergierecht von Anna Halbig behandelt.
In der Studie ordnet sie unter anderem die verschiedenen Blindleistungsquellen in den Maßnahmenkatalog zur Systemverantwortung der Netzbetreiber (§§ 13 ff. EnWG) ein und diskutiert rechtliche Vorgaben an eine Abrufreihenfolge. Zudem werden mögliche Vergütungsansprüche untersucht.
Erstmals hat die EU die Eigenversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien geregelt. In Art. 21 der neuen EE-Richtlinie werden den Mitgliedstaaten Vorgaben gemacht, die sie vor Juli 2021 in nationales Recht umsetzen müssen.
Die aktuellen Regelungen zur Eigenversorgung in Deutschland weichen teilweise deutlich von den neuen EU-Vorgaben ab. Anna Papke und Dr. Markus Kahles haben im Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht „Neue EU-Regelungen zur Eigenversorgung“ den neuen Rechtsrahmen und den Handlungsbedarf für den deutschen Gesetzgeber analysiert.
Der Bundesrat hat dem Energiesammelgesetz zugestimmt. Damit werden umfangreiche Änderungen bei der KWK, dem Ausbau der erneuerbaren Energien und beim Mieterstrom zum kommenden Jahr wirksa.
Quelle: https://www.energate-messenger.de/news/188319/bundesrat-verabschiedet-energiesammelgesetz
Quelle: https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/files/OLG_D%C3%BCsseldorf_180905_3_Kart_80-17_%20%28V%29.pdf
Das Jahr begann stürmisch und dann kam viel Sonne: perfekt für Betreiber von Windrädern und Solaranlagen. Doch alles, was an Ökostrom zu viel produziert wird, wird teuer – auch für die Kunden.
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