Am 17.08.2018 sind die Ausschreibungsergebnisse für den Gebotstermin 01.08.2018 von der BNetzA veröffentlicht worden. Für Hessen wurden drei Gebote mit einem Zuschlag bedacht.
Mehr erfahren bei der Bundesnetzagentur
Landesverband Hessen e.V.
Am 17.08.2018 sind die Ausschreibungsergebnisse für den Gebotstermin 01.08.2018 von der BNetzA veröffentlicht worden. Für Hessen wurden drei Gebote mit einem Zuschlag bedacht.
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Die Bundesregierung hat am Freitag dem Deutschen Bundestag ihren Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgelegt.
Die Vorlage dieses „EEG-Erfahrungsberichts“ ist laut Gesetz zum 30. Juni 2018 und danach alle vier Jahre vorgeschrieben.
Nach einer öffentlichen Anhörung zu Beginn der Woche hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestages am Mittwoch den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des EEG abgelehnt.
Mehr erfahren: https://www.topagrar.com/news/Energie-Energienews-Erst-einmal-keine-Sonderausschreibungen-fuer-Windenergie-9305819.html
Der Bundestag hat am Freitag, 8. Juni 2018, den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (19/1320) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (19/2581) angenommen. CDU/CSU, SPD und FDP stimmten vor die Vorlage, AfD und Die Linke dagegen. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Die Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften bei der Ausschreibung von Windenergieprojekten an Land werden durch eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bis zum 1. Juni 2020 ausgesetzt. Bislang hatten diese kleineren Anbieter bei der Bewerbung um eine Windkraftanlage Vorteile: Sie konnten sich etwa ohne bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung an Ausschreibungen beteiligen und erhielten mehr Zeit für die Realisierung der Projekte.
„Bundestag beschließt EEG-Änderung für Bürgerenergie-Projekte“ weiterlesen
Erstmalig war die ausgeschriebene Menge von 670 Megawatt unterzeichnet: Es gingen 111 Gebote mit einem Umfang von 604 Megawatt ein.
Bürgerenergiegesellschaften waren mit 15 erfolgreichen Geboten im Umfang von 113 Megawatt beteiligt und bekommen als Zuschlagswert den Gebotswert des höchsten noch bezuschlagten Gebots (6,28 ct/kW). Die meisten Zuschläge gingen an Bieter in Nordrhein-Westfalen (33 Zuschläge, 138 Megawatt) und Brandenburg (16 Zuschläge, 87 Megawatt).
Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 4,30 ct/kWh.
Das Gebot mit dem höchsten Zuschlagswert liegt bei 6,28 ct/kWh.
Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 5,73 ct/kWh.
Wegen der hohen Solareinspeisung konnte die ungewollte und von niemandem bestellte aber trotzdem erzeugte Stromerzeugung am 1. Mai nicht weiter abgesenkt werden, so dass der überschüssige Strom an diesem Tag zu negativen Preisen in Ausland verklappt werden musste.
Die Stromerlöse nach Entsoe am 1. Mai. Insgesamt wurde ein negativer Preis über 18 Stunden erlöst mit Zuzahlungs-Kosten in Höhe von 11.877.560 €.Weiterlesen: https://www.eike-klima-energie.eu/2018/05/11/1-mai-strompreis-ueber-18-stunden-negativ/
Von Heinz Horeis
Deutsche Bürger zahlen doppelt so viel für Haushaltsstrom wie ihre Nachbarn in Frankreich oder im Hochpreisland Schweiz. Die Energiewende führt zu explodierenden Strompreisen und mästet zahlreiche Subventions-Abzocker. Und Subventionen gebieren immer neue Subventionen – ein Teufelskreis!
Mehr erfahren: https://www.novo-argumente.com/artikel/der_strompreis_steigt_und_steigt
Von Frank Hennig
Die merkwürdige Sicht eines Ministers: Wenn die Arbeit ruht und die Sonne scheint, die Wolken sich verstecken und der Wind weht – dann ist Tag der Arbeit. Für Werktage gibt es kein Rezept. Glaube statt Wissen ist ein gutes Ruhekissen.
„Windrad statt Kreuz – Deutschland 2018: 100 Prozent Erneuerbar“ weiterlesen
Angesichts sinkender Kosten für Solar- und Windanlagen verringert die Bundesregierung die Höchstwerte zur Förderung von erneuerbarer Energie.
Windräder an Land sollen ab 2019 höchstens noch eine garantierte Vergütung von 5,7 Cent pro Kilowattstunde bekommen, heißt es in einem Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums, der Reuters am Mittwoch vorlag. Dies entspricht einer Kürzung um zehn Prozent.
Die Bundesnetzagentur hat Donnerstag (12.04.2018) die Zuschläge der ersten gemeinsamen Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen erteilt. “Es haben ausschließlich Gebote für Solaranlagen Zuschläge erhalten. Im Wettstreit setzt sich eben die Technologie durch, die zu den geringsten Kosten anbieten kann“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Für das Gelingen der Energiewende ist jedoch ein Mix der verschiedenen Technologien erforderlich,“ so Homann weiter.
Hintergrund:
Die Zuschläge innerhalb der ersten technologieübergreifenden Ausschreibung weisen eine Preisspanne von 3,96 bis 5,76 Cent/kWh auf. Insgesamt wurden 32 Solarenergieprojekte bezuschlagt. Der durchschnittliche Gebotspreis lag bei 4,67 Cent/KWh.
Mehr Informationen zu den Ausschreibungsergebnissen finden Sie hier.
Die Analyse des Deutschen Wetterdienstes finden Sie hier.
Die nächste Ausschreibung für Windenergie an Land ist am 1. Mai 2018; der nächste Gebotstermin für Solaranlagen ist der 1. Juni 2018.
Die Zuschläge sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter folgendem Link www.bundesnetzagentur.de/gema18-1 bekannt gemacht worden. In Kürze werden an dieser Stelle auch weitere Statistiken veröffentlicht.
Kompletten Bericht des Europatickers hier lesen: http://www.umweltruf.de/2018_PROGRAMM/news/news3.php3?nummer=2486
Von Helmut Kuntz
Wer erinnert sich noch den Jubel unserer „Energiefachpersonen“ aus der Politik und von Energie-Fachinstituten, als es dem EEG-System „gelang“, für ganz kurze Zeit, nicht ganz, aber immerhin schon etwas davor, am Neujahrstag um 6 Uhr in der Früh die für Deutschland im Nachfeiertiefschlaf benötigte Energie zu liefern [1] [2]. Inzwischen ist es darüber ruhig geworden, denn immer neu zeigt das EEG sein Unvermögen, eine auch nur im Ansatz brauchbare Energieversorgung sicherzustellen.
Drucksache des Bundestags 19/1320 Vorabfassung
Die Änderung soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.
Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/013/1901320.pdf