Wenn der Strom- oder Gasanbieter die Belieferung einstellt, erfahren Verbraucher davon häufig erst per Post – denn der Grundversorger übernimmt ohne Unterbrechung die Energieversorgung. Wer ein entsprechendes Schreiben seines Anbieters erhält, der sollte einige Details beachten, denn unter Umständen besteht ein Anspruch auf Schadensersatz. Ein Überblick:
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