Von Frank Hennig
E wie Ersatzkraftwerkebereitstellungsgesetz (EKWG), das
Im liberalisierten Strommarkt reihen sich Kraftwerke nach ihren Grenzkosten ein. Je nach Bedarf und Preis kommen sie zum Einsatz oder auch nicht. Das regelte früher der Markt und eines wie oben angeführten Gesetzes bedurfte es nicht. Nun wird seit vielen Jahren in den Markt hineingegrätscht, es wird gefördert und verboten, was das Zeug hält. EEG-begünstigte Anlagen werden per Einspeisevorrang zwangsweise in den Markt gedrückt, konventionelle Kraftwerke werden durch Sonderlasten wie den CO2-Zertifikatehandel belastet oder gleich ganz verboten.
Das ABC von Energiewende und Grünsprech 103 – Ersatzkraftwerkebereitstellungsgesetz
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