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Landesverband Hessen e.V.
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Erinnern wir uns: Die Taxonomie ist ein von der EU geschaffenes politisches Instrument, den Finanzfluss in Richtung „grüner“ Investitionen zu steuern und dadurch eine nachhaltige Wirtschaft zu sichern. Drei international vereinbarte nachhaltigkeitsbezogene Verantwortungsbereiche wurden für Unternehmen definiert: Environment (Umwelt), Social (Sozial), Governance (Unternehmensführung), bezeichnet mit dem Kürzel: ESG. Darunter fallen beispielsweise die Punkte Umweltverschmutzung, Arbeitssicherheit sowie die Steuerungs- und Kontrollprozesse eines Unternehmens. Nach ESG-Kriterien zu handeln, bedeutet, neben der Beachtung wirtschaftlicher Anlageziele auch ethische Wertvorstellungen zu berücksichtigen. Über die Bestimmung der ESG-Kriterien können bestimmte Branchen und Unternehmen, die diese Grundsätze missachten, bei der Kapitalanlage oder als Geschäftspartner ausgeschlossen werden.
Weiterlesen: http://www.ageu-die-realisten.com/archives/6426
Eigentlich wollte die Finanzaufsicht Regeln für die nachhaltige Einstufung von Investmentfonds auf den Weg bringen. Doch dafür sei das ”derzeitige Umfeld nicht ausreichend stabil”, begründet BaFin-Präsident Mark Branson nun den Stopp der Pläne.
Weiterlesen: BaFin vertagt ESG-Richtlinie