Bulgarien , Italien und Deutschland müssen das
NATURA-2000-Netz fertigstellen.
Die Europäische Kommission fordert Bulgarien, Deutschland und Italien auf, ihren Verpflichtungen gemäß den EU-Vorschriften zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der geschützten Arten, die Teil des Natura-2000-Netzes sind, nachzukommen (Habitat-Richtlinie, Richtlinie 92/43/EWG des Rates). Die Mitgliedstaaten müssen die auf einer EU-Liste geführten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung als „Besondere Schutzgebiete“ (BSG) ausweisen. Sie müssen die zur Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der geschützten Arten und Lebensräume erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen ergreifen. Diese Schritte müssen innerhalb von sechs Jahren nach der Aufnahme dieser Gebiete in die EU-Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung erfolgen. Dies sind zentrale Anforderungen zum Schutz der biologischen Vielfalt in der gesamten EU .
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