Birkenfeld: Amoklauf muss gestoppt werden!

Obwohl das VG Koblenz die  Genehmigung für drei Windenergieanlagen bei Birkenfeld am 08.06.2017 aufgehoben hat, drehen sich die Räder wieder!

Leserbrief aus der Nahe-Zeitung vom 13.06.2017
Windkraft 
Dass sich in Birkenfeld trotz eines Gerichtsurteils drei Räder wieder drehen, stößt bei diesem Leser auf massive Kritik. „Amoklauf muss gestoppt werden“ 

Welcher Teufel mag seit Freitag den Windradkraftbetreiber Geres aus Frankfurt geritten haben? Trotz des gerichtlich verfügten Entzuges der Bau- und Betriebsgenehmigung seiner zwischen Birkenfeld und Dambach errichteten Windkraftanlagen hat die Betreiberin auf stur geschaltet und lässt die Anlagen nach wochenlanger Abschaltung erneut im Dauerbetrieb laufen. Hat damit der zu erwartete Kräftevergleich zwischen der Kreisverwaltung Birkenfeld und der Firma Geres begonnen? Oder sieht die finanzielle Situation der Betreiberfirma nach dem ergangenen Urteil so desaströs aus, dass auch entgegen des Gerichtsbeschlusses jeder Cent, sei er auch mit illegalen Methoden erwirtschaftet, zum Erhalt der Firma von existenzieller Bedeutung ist? Natürlich spielen mit Sicherheit auch die vorerst vereitelten und in weite Ferne gerückten Windkraftprojekte der Firma in Rinzenberg, Siesbach/Leisel und Nohen sowie auf der Birkenfelder Keip eine Rolle. Somit kann der Slogan für Geres nur gelten: Egal, trotz Stilllegungsbescheid durch die Kreisverwaltung oder das Verwaltungsgericht – Räder laufen lassen! Geld muss rein! Alles übrige wird ausgeblendet oder ignoriert! Sollte weiterhin die im Raum stehende Rückbauverfügung gegen die Betreiberfirma ausgesprochen werden, geht sowieso alles vor die Hunde! Weil schlimmer kommt es nimmer. Es bleibt also abzuwarten, wann und von welcher Stelle der Amoklauf gestoppt werden kann und geltendem Recht Genüge getan wird. Abschließend sei noch anzumerken, dass es nicht – wie im Vorfeld beabsichtigt und in der Presse angekündigt – zum Kauf der drei Windräder durch die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) „Sonne für Birkenfeld“ gekommen ist. Wurden doch genau diese Windkraftanlagen ursprünglich zum Einstieg der Verbandsgemeinde Birkenfeld in die Erzeugung von Windenergie auserkoren. Das finanzielle Desaster für die haftende VG, das bei circa 16 Millionen Euro gelegen hätte, hätte in diesem Fall alle Dimensionen gesprengt und damit wäre jeglicher finanzielle Spielraum der Gemeinden auf unabsehbare Zeiten verspielt gewesen. Im nachhinein muss daher allen Ortsbürgermeistern gedankt werden, die damals diesem waghalsigem Bestreben der VG-Spitze mit Weitsicht und Standhaftigkeit einen Korb erteilten. 
Rainer Bierbrauer, Dambach

 

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REVISIONSKLAGE DURCH VLAB EINGEREICHT – WICHTIGES GRUNDSATZURTEIL WIRD ERWARTET

Der VLAB hat eine Revisionsklage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen die Genehmigung von Windrädern eingereicht. Dadurch verschafft sich unsere staatlich anerkannte Naturschutzvereinigung die einmalige Chance, bisher offene und umstrittene Rechtsfragen über umwelt- und naturschutzrechtliche Belange bei der Genehmigung von Windrädern höchstrichterlich entscheiden zu lassen.

Mit unserer Revisionsklage ist der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nunmehr gezwungen, eine bundesweit bedeutsame Grundsatzentscheidung zu treffen. Zusätzlich ergibt sich die Möglichkeit, sogar bis zum Bundesverwaltungsgericht mit diesen bisher offenen Rechtsfragen vorzudringen.

Quelle: https://www.landschaft-artenschutz.de/revisionsklage/

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Genehmigungen für Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf aufgehoben

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat mit Urteilen vom heutigen Tag – 18.05.2017 – die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf (Gemarkung Getmold und Schröttinghausen) aufgehoben.
Er hat damit die erstinstanzlichen Urteile des Verwaltungsgerichts Minden abgeändert. Dieses hatte die Klagen des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) und von vier Nachbarn im März 2015 abgewiesen.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen ist eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Aktenzeichen: 8 A 870/15, 8 A 972/16, 8 A 973/15, 8 A 974/15 und 8 A 975/15 (I. Instanz: VG Minden 11 K 3060/13, 11 K 3059/13, 11 K 30161/13, 11 K 3062/13 und 11 K 3063/13)

Mehr erfahren: http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/27_170518/index.php

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Leserbrief: Windkraft lässt sich nur mit Profitgier, Ideologie und Dummheit erklären

Leserbrief veröffentlicht am 27.04.2017 in der Eifel-Zeitung:

Es kann doch nicht sein, dass so eine eilig erteilte Genehmigung rechtens ist, nur damit die Subventionen für das Jahr 2016 noch eingestrichen werden können. Wo bleibt denn da die Öffentlichkeitsarbeit. Ich hab immer geglaubt, wir leben in einer Demokratie, doch so langsam bezweifle ich das.

Weiterlesen: http://www.eifelzeitung.de/redaktion/leserbriefe/windkraft-laesst-sich-nur-mit-profitgier-ideologie-und-dummheit-erklaeren-152385/

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Genehmigungen von WKA – Veraltete Normen und Regelwerke

Für die schalltechnische Genehmigung und den Betrieb von Windkraftanlagen (WKA) dienen veraltete Regelwerke aus den späten 90er Jahren (TA-Lärm, DIN 45680, DIN 9613-2).
Diese Regelwerke sind für große Windkraftanlagen ungeeignet und somit nicht mehr zur Abwendung von erheblichen Gesundheitsrisiken für große Teile der betroffenen Anwohner anwendbar.
Würden realistische Regelwerke zugrundegelegt, würde das faktisch das Aus für den Bau weiterer Windkraftanlagen in Hessen bedeuten, da bei den gültigen Lärm-Grenzwerten Abstände deutlich über 10H zur Wohnbebauung einzuhalten wären.

Download (PDF, 649KB)

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FAZ: Odenwälder Windkraftgegner setzen auf Schwarzstorch und Rotmilan

Stillfüssel, Kahlberg und Greiner Eck sind die Reizworte im Kampf gegen Windräder im Odenwald. Wo gebaut wird, da regt sich Protest – und der endete am 12. April vor dem Regierungspräsidium.

Die konkrete Forderung der Demonstranten und der 15429 Bürger, die bis gestern die Online-Petition unterzeichnet hatten, lautet, die im Dezember erteilte Genehmigung für den Bau von Windkraftanlagen am Standort Stillfüssel nahe Siedelsbrunn zurückzunehmen, da diese gegen den Artenschutz verstoße und deshalb rechtswidrig sei.

Am Nachmittag verschickte das Regierungspräsidium eine Presseerklärung. Darin heißt es, beim Windpark Stillfüssel seien zahlreiche Behörden und Verbände gehört und alle Einwendungen und Stellungnahmen sorgfältig geprüft worden, auch die Aspekte zum Artenschutz.

Kompletten Beitrag lesen: http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region/darmstadt-odenwaelder-windkraftgegner-setzen-auf-schwarzstorch-und-rotmilan-14970105.html#lesermeinungen

 

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Darmstadt: Bürger fordern Baustopp für Windräder im Odenwald

Bis zu 400 Windkraftanlagen im Odenwald? Demonstranten übergaben dem Regierungspräsidium Darmstadt eine Petition mit 15.000 Unterschriften.

Mehr erfahren: http://hessenschau.de/wirtschaft/buerger-fordern-baustopp-fuer-windraeder-im-odenwald,windkraft-102.html

und: http://www.echo-online.de/lokales/darmstadt/windkraftgegner-protestieren-vor-dem-darmstaedter-regierungspraesidium_17816167.htm

Weiteres Video abrufbar unter: http://www.rtl-hessen.de/video/16568/initiative-demonstriert-gegen-wind-industrie

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Ranzenkopf: Bauen ohne Gerichtsentscheid abzuwarten

Man stelle sich einen Privatmann vor, der mit dem Bau von irgendwas anfängt, ohne den Entscheid eines Gerichtes abzuwarten. Baueinstellung, Strafandrohungen, Rückbau wären die Folgen. Wenn es um den Bau von Windindustrieanlagen geht, ist alles möglich!

“Die Gesellschafter wollen den Ausgang des Hauptverfahrens am Oberverwaltungsgericht nicht abwarten, weil bis dahin Fristen der Firma verstrichen wären, die den Windpark bauen soll und Fördergelder des Bundes für Windenergie verloren gingen.”

Mehr erfahren: http://www.swr.de/swraktuell/rp/trier/morbach-gemeinderat-morbach-fuer-windpark-auf-dem-ranzenkopf/-/id=1672/did=19372692/nid=1672/19xxm06/index.html#utm_source=Facebook&utm_medium=referral&utm_campaign=SWR%2Ede%20like

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Stopp für Windrad wegen fehlender Umweltverträglichkeitsprüfung

Das VG Stuttgart hat entschieden, dass eine bereits fertiggestellte Windenergieanlage wegen möglichen erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen (Gefährdung des Rotmilans) derzeit nicht betrieben werden darf.

Der (beigeladenen) Bauherrin war am 08.02.2016 durch das Landratsamt Schwäbisch Hall unter Anordnung des Sofortvollzugs die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der Windenergieanlage ORL 6 (Nabenhöhe 149 m, Rotordurchmesser 101 m) auf einem Grundstück der Gemarkung Jungholzhausen in Braunsbach (Landkreis Schwäbisch Hall) erteilt worden. Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V. und der Naturschutzbund Deutschland – Landesverband Baden-Württemberg e.V. (Antragsteller) beantragten mit ihrem Eilantrag die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Windenergieanlage.

Das VG Stuttgart hat auf den Eilantrag die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederhergestellt. Damit darf die bereits fertiggestellte Anlage derzeit nicht betrieben werden.

Gericht/Institution: VG Stuttgart
Erscheinungsdatum: 22.03.2017
Entscheidungsdatum: 15.03.2017
Aktenzeichen: 13 K 9193/16

Weiterlesen: https://www.juris.de/jportal/portal/t/19×3/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170303637&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

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Windräder bei Dunzweiler: Jeder zeigt jeden an

Verwaltungsmitarbeiter wirft eigener Behörde Unregelmäßigkeiten bei Windkraftgenehmigung vor!

Dunzweiler im Kreis Kusel und das Saarland werden keine Freunde mehr. Hintergrund ist der Streit um einen geplanten Windpark. Mittlerweile fliegen die Anzeigen nur so hin und her.

Das saarländische Umweltministerium hat jetzt zum Beispiel Anzeige gegen einen Mitarbeiter gestellt. Dieser hatte interne Dokumente über die Windräder an die Windkraftgegner in Dunzweiler weiter gegeben. Er ist mittlerweile vom Dienst suspendiert.

Mehr erfahren: http://www.swr.de/swraktuell/rp/kaiserslautern/klage-gegen-informanten-von-dunzweiler/-/id=1632/did=19264064/nid=1632/puzg0v/index.html

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