Wind”park” Altendiez”: Weniger Anlagen, aber höher

Weniger Anlagen, aber noch einmal 25 Meter höher: Beim Landkreis in Bad Ems hat die Bearbeitung des Antrags der Aachener Firma Trianel Windpark Altendiez zum Bau von sechs Windrädern im Staatsforst am Steinkopf begonnen.

Verbandsgemeinde Diez, Bauaufsicht, Verbandsgemeindewerke und die Ortsgemeinden Altendiez, Heistenbach und Hambach wurden zur Stellungnahme aufgefordert.

Weiterlesen: http://www.nnp.de/lokales/limburg_und_umgebung/Nur-noch-sechs-Windraeder;art680,3018274

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Vorarbeiten für Kabeltrasse zwischen Flörsbachtal und Eiserner Hand

Ohne dass bisher eine Genehmigung für die Windindustrieanlagen “Flörsbachtal-Roßkopf” vorliegt, wurde mit umfangreichen Vorarbeiten für die Kabeltrasse begonnen!

Beginnend an der Eisernen Hand bis nach Flörsbachtal sind alle ca. 200m Löcher ausgebaggert und anschließend wieder verfüllt waren. Alle diese diese Punkte sind markiert und durchnummeriert.

An der Gemarkungsgrenze Biebergemünd- Bad Orb im Bereich Hartmannsheiligen enden die Löcher und gehen dann zwischen Bieberer Hütte und Bieberer Höhe im Wald von Hessenforst weiter bis zu den geplanten Anlagenstandorten in Flörsbachtal/Jossgrund. Im Bereich des Bad Orber Stadtwalds sind Markierungen für die Trasse vorhanden. Im Bereich der geplanten Anlagenstandorte ist der Fahrweg ausgebaut wie eine Panzerstraße. Aufgefallen ist weiterhin, dass an den geplanten Standorten viele Bäume geringelt waren, d.h. in Brusthöhe war die Baumrinde durchgehend entfernt, die Bäume sterben also ab.

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Windpark in Flörsbachtal: Fakten unter Ausschluss der Öffentlichkeit?

Erst nachdem die Bürgerinitiative Windkraft im Spessart bei der südhessischen Regierungspräsidentin Lindscheid formal Beschwerde eingelegt hat, sind der BI vom Regierungspräsidium Darmstadt die neuen Gutachten von Juwi zum geplanten Windpark Flörsbachtal-Roßkopf vom Januar 2018 zur Verfügung gestellt worden.

Pressemitteilung der BI “Windkraft im Spessart”

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Pressemitteilung veröffentlicht am 21.05.2018 bei Vorsprung online

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Ober-Ramstadt / Modautal: Windrad-Verzicht für den Rotmilan

OBER-RAMSTADT – Drei Windkraftanlagen (kurz: WKA) hat das baden-württembergische Energieunternehmen EnBW bisher auf dem Silberberg bei Ober-Ramstadt geplant, zwei im städtischen Waldgebiet, die dritte auf Privatgelände. Dieses Teilprojekt, OBR 01 genannt, will das Unternehmen nun zum Schutz des Rotmilans aufgeben, den Standort einer zweiten Anlage (OBR 02) aus einem Wasserschutzgebiet heraus nach Südwesten verschieben. Das Genehmigungsverfahren für OBR 03 soll gesondert vorangetrieben werden. Dies sind wesentliche Änderungen, denen die Ober-Ramstädter Stadtverordnetenversammlung heute Abend zustimmen soll.

Weiterlesen: http://www.echo-online.de/lokales/darmstadt-dieburg/ober-ramstadt-modautal/windrad-verzicht-fuer-den-rotmilan_18771880.htm

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Kirberger Wald: Weg frei für die Windkraft

Das Langwierigste war die Auseinandersetzung mit der Deutschen Flugsicherung. Diese dauerte so lange, dass die bereits vorliegenden Gutachten zum Tier- und Pflanzenschutz erneuert werden mussten. Die Haselmaus galt es zu berücksichtigen und die Fledermäuse – unter anderem. Jetzt ist die Genehmigung erteilt: Drei Windkraftanlagen dürfen sich künftig im Kirberger Wald drehen.

…Die drei genehmigten Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von jeweils 4,5 Megawatt gehören zu den modernsten am Markt verfügbaren Anlagen und sind höher als ursprünglich einmal angedacht: 238,5 statt rund 200 Meter.

…Nächster Schritt ist die Ausschreibung, an der sich die Bürger-Energiegesellschaft zum 2. Mai beteiligen wird.

Alles lesen: http://www.fnp.de/lokales/limburg_und_umgebung/Weg-frei-fuer-die-Windkraft;art680,2973119

Anmerkung: Der Windwahn hat neue Opfer gefordert. Ein weiterer Natur- und Kulturfrevel! Die verantwortlichen Täter und die unterstützenden Parteien sind im Artikel benannt.
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Alsfeld: “Schöner Ausblick” will verpflichtenden Erörterungstermin zu Windpark Homberg II

Aus Sicht des Vereins “Schöner Ausblick” gibt es zahlreiche Gründe, die gegen eine Genehmigung der geplanten drei weiteren Windenergieanlagen im Alsfelder Stadtgebiet “Homberg II” sprechen. Besonders die geplante Umsiedlung des Rotmilans sei ein Skandal, teilt die Initiative mit.

Gegen eine Genehmigung sprächen außerdem fachliche Unstimmigkeiten in den Gutachten wie auch die Nichtberücksichtigung des Wespenbussards. “Das ist aus unserer Sicht schlampige Arbeit. Darauf basierend sollte keine Genehmigung erteilt werden”, erklärt die Vorsitzende des Vereins “Schöner Ausblick”, Dr. Sachiko Scheuing.

Weiterlesen: http://www.oberhessische-zeitung.de/lokales/alsfeld/schoener-ausblick-will-verpflichtenden-eroerterungstermin-zu-windpark-homberg-ii_18703857.htm

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Positionspapier des Marburger Instituts für Ornithologie und Ökologie

Das MIO-Positionspapier informiert Kommunen über zur Verfügung stehende Instrumente, um sich gegen WKA-Planungen zu wehren.

Bitte leiten Sie es Ihren Gemeinderäten und– Vorständen bzw. Stadtverordneten sowie (Ober)-Bürgermeister, Magistrat und deren Mitarbeiter weiter!

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Mit Dank an das Marburger Institut für Ornithologie und Ökologie!

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Alsfeld – Bürgerinitiative “Schöner Ausblick” fordert Lärmmessung am Windpark Elbenrod ein

IMMICHENHAIN/ELBENROD – An den Anlagen im Windpark Elbenrod wird gut ein Jahr nach deren Inbetriebnahme Kritik laut. Sie ließen viele Bürgern in Immichenhain kaum mehr schlafen, die Lebensqualität leide. Der Lärm sei gnadenlos und übersteige nach den von der Bürgerinitiative “Schöner Ausblick” vorgenommenen Messungen um ein Vielfaches die Grenzwerte. “Es ist mehr als Hohn, wenn die Gemeinde Ottrau in einer Broschüre zum Dorferneuerungsprogramm als Ziel der hessischen Dorfentwicklung davon spricht, ,die Dörfer im ländlichen Raum als attraktive, lebendige Lebensräume zu gestalten, sowie durch eine eigenständige Entwicklung die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potenziale vor Ort zu mobilisieren’. Genau das Gegenteil ist in Immichenhain der Fall”, erklärt Dr. Erwin Bernhardt. Mit dem Bau der Windparks “Elbenrod” und “Die Gleiche” seien die intakten Lebensräume für Menschen und Tiere und auch die Natur vernichtet worden.

Der Grenzwert von 45 Dezibel (dB) sei überschritten und Lärmpegelwerte von bis zu 55 dB gemessen worden. Die BI, der auch viele Immichenhainer angehören, hat sich an Ottraus Bürgermeister Norbert Miltz (parteilos) mit der Bitte gewandt, das Regierungspräsidium (RP) Gießen nicht nur auf den Sachverhalt hinzuweisen. Sie fordert mit Nachdruck, dass die mit der Genehmigung des Windparks Elbenrod verbundene Auflage (siehe Kasten) der aktuellen Lärmmessung nach dessen Inbetriebnahme endlich erfolgen müsse. Nach mehr einem Jahr, sagt der stellvertretende Vorsitzende Jörg Köhler, liege noch immer keine Lärmmessung vor. Das RP müsse diese endlich durch den Betreiber einfordern.

Kompletten Artikel lesen: http://www.oberhessische-zeitung.de/lokales/alsfeld/buergerinitiative-schoener-ausblick-forder-laermmessung-am-windpark-elbenrod-ein_18696836.htm

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Gericht lehnt erneut einen Eilantrag zum Windpark “Stillfüssel” ab

Wald-Michelbach. Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt hat den Eilantrag eines Umweltverbandes abgelehnt, der Bau und Betrieb der fünf Windräder auf dem Gebiet Stillfüssel bei Wald-Michelbach stoppen wollte. Anders als der Antragssteller sah das Gericht keine Versäumnisse des Regierungspräsidiums Darmstadt in der Vorprüfung der Umweltverträglichkeit und keine Verletzung von artenschutzrechtlichen Vorschriften hinsichtlich des Schwarzstorches, des Rotmilans, des Uhus und des Wespenbussards an.

Gerade beim Schwarzstorch und Rotmilan erkannte die Kammer „kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko“. Die Brutvorkommen des Rotmilans lägen außerhalb des Bereichs. Es habe außerdem nicht nachgewiesen werden können, dass es in der Nähe der Baustelle tatsächlich einen Schwarzstorch-Horst gab. Der im September 2016 entdeckte, sei in der Brutperiode 2017 von einem Mäusebussard-Paar besetzt gewesen, schreibt das Verwaltungsgericht in der Pressemitteilung. Das nächste bekannte Brutvorkommen läge in 2050 Meter Entfernung zum Vorhabengebiet und damit außerhalb des empfohlenen Mindestabstands von 1000 Metern. Gesundheitsgefährdende Lärmbeeinträchtigungen durch den Betrieb der Anlage seien laut Verwaltungsgericht ebenfalls nicht zu erwarten. Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen ab der Zustellung Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel erhoben werden.

Quelle: http://www.wnoz.de/Gericht-lehnt-erneut-einen-Eilantrag-ab-741fee4b-eec7-4059-a9ba-183c668dd9cc-ds

Auch Echo-online berichtete.

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Michelstadts Politik sieht bei Würzberger Anlagen noch Klärungsbedarf

MICHELSTADT – Ob und wann auf der Gemarkung Mies bei Würzberg ein Windpark mit fünf Anlagen errichtet wird, kann derzeit noch niemand sagen. Keinesfalls unter zeitlichen Druck setzen lassen wollen sich die Michelstädter Stadtverordneten, die das Thema nun im Haupt- und Finanzausschuss ausführlich beraten haben.

Weiterlesen: http://www.echo-online.de/lokales/odenwaldkreis/michelstadt/michelstadts-politik-sieht-bei-wuerzberger-anlagen-noch-klaerungsbedarf_18668959.htm

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Grundlagen der Berücksichtigung des Klimawandels in UVP und SUP

Das Vorhaben befasst sich mit der Berücksichtigung des Klimawandels in Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Strategischer Umweltprüfung (SUP).

Dieser Teilbericht erläutert die neuen Regelungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU im Detail und unterbreitet Vorschläge, wie diese neuen Vorgaben zur Berücksichtigung des Klimawandels in das deutsche UVP-Recht umgesetzt werden sollten.

Mit der Änderungs-Richtlinie wird nun erstmalig die Untersuchung von Vorhaben auf die Schutzgüter Fläche und Klima gefordert.
Ab Seite 24 ff

Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2018-02-12_climate-change_04-2018_politikempfehlungen-anhang-4.pdf

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Grundstücke an Wohngebietsgrenze dürfen nachts mit mehr als 35dB beschallt werden

  • Anwohner am Rand eines als reines Wohngebietes eingestuftes Wohngebiet haben keinen Anspruch auf nächtliche 35 dB.
  • Auszug:“Der Eigentümer eines solchen an der Grenze eines Wohngebiets zum Außenbereich gelegenen Grundstücks kann nicht verlangen, dass in seiner Nachbarschaft wiederum nur Wohnnutzung entsteht und dass keine Vorhaben verwirklicht werden, von denen die Wohnnutzung nachteilig beeinflussende Immissionen ausgehen.”
  • Das RP Darmstadt hat in Teilen des Wohngebietes von Espa-West die Immissionsrichtwerte von 35 dB auf 40 dB hochgesetzt.

Download (PDF, 1.71MB)

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Alsfeld: “Untersuchungen sind abgestimmt”

Drei weitere Windenergieanlagen möchte die Firma VSB Energy mit Sitz in Dresden bei Alsfeld errichten. Jüngst wurde allerdings Kritik laut, dass das zugehörige avifaunistische Gutachten (Vogelgutachten) mangelhaft sein könnte und dass es das Unternehmen versäumt haben könnte, einen Antrag zur Entfernung beziehungsweise Umsiedlung zweier Rotmilanhorste und eines Schwarzmilanhorstes zu stellen. VSB erklärt aber auf Anfrage unserer Zeitung, im laufenden Genehmigungsverfahren keine Fehler gemacht zu haben, bleibt in den Aussagen aber vage.

Weiterlesen: http://www.oberhessische-zeitung.de/lokales/alsfeld/untersuchungen-sind-abgestimmt_18651416.htm

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FDP: Kleine Anfrage betreffend Immissionsschutz Windkraft

Vorbemerkung des Fragestellers:
In der Antwort auf meine Kleine Anfrage betreffend Schallprognosen Windkraftanlagen (Drucks. 19/4493) hat die Landesregierung eingeräumt, dass die Schallberechnungsmodelle auf der Basis der DIN E ISO 9613-2
die tatsächlichen Belastungen durch Windkraftanlagen unterschätzen. Seit dem Jahr 2014 liegen entsprechende Erkenntnisse vor, die sich aus Messungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen ergaben.

Auf Initiative der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) sei ein Arbeitskreis eingerichtet worden, der die LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen überprüft. Die
überarbeiteten LAI-Hinweise sollten voraussichtlich Mitte des Jahres 2017 vorliegen. Zwischenzeitlich hat die LAI die Anwendung eines Interimsverfahrens zur Ermittlung der Schallprognosen empfohlen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in seiner Entscheidung vom 25.09.2017 (Az: 28 L3809/17) festgestellt, dass die in der DIN ISO 9613-2 zu Grunde gelegten Annahmen nicht mehr dem Stand der Wissenschaft entsprechen und die DIN ISO 9613-2 keine Bindungswirkung mehr entfalten könne.

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