Deutscher Bundestag – Regierungsentwürfe zum beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien

Liveübertragung: Donnerstag, 12. Mai, 9 Uhr

Gesetzliche Initiativen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien berät der Bundestag am Donnerstag, 12. Mai 2022. Grundlage der 70-minütigen Debatte sind drei von der Bundesregierung angekündigte Gesetzentwürfe. Sowohl der Gesetzentwurf zu „Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ (20/1630) als auch der Entwurf eines Zweiten Gesetzes „zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften“ (20/1634) sowie der Gesetzentwurf „zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung“ (20/1599) sollen im Anschluss an die erste Lesung an die Ausschüsse überwiesen werden. Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie soll bei den Beratungen die Federführung übernehmen.

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Drei Daten zur Geschichte der Energiewende | Dr. René Sternke

Bericht über Geschehnisse, die sich 1994, 1996 und 2011 ereignet haben, erstattet von Norbert Große Hündfeld, Rechtsanwalt und Notar a. D. in Münster, mit Anleitung zur gesetzlichen/ verfassungsrechtlichen Beurteilung für das Institut für verfassungsgemäße Stromwirtschaft (IvS)

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Energiewende: Reiten wir ein totes Pferd?

Die Bundregierung plant mehrere Gesetzesänderungen zur Beschleunigung der Energiewende. Noch mehr Windanlagen, noch mehr Solarenergie. Der deutsche Strommix soll bis 2030 auf 65 Prozent Erneuerbare steigen. Höhere Förderquoten sollen den deutschen Weg in eine 100 Prozent erneuerbare Energieversorgung beschleunigen.

Das sei reines Wunschdenken, getragen nur von Ideologie und ohne Berücksichtigung der handfesten, wissenschaftlich belegten Tatsachen, die ein Scheitern der deutschen „Energiewende“ belegen, argumentieren Wissenschaftler und Juristen:

Die Fülle der Fakten, die das Scheitern der deutschen „Energiewende“ belegen, ist längst erdrückend, wirtschaftlich und technologisch ebenso wie ökologisch und klimapolitisch. Die Bilanz ist verheerend: Die CO2 Reduktionsziele wurden nicht erreicht, während zugleich die Belastungen für Umwelt, Unternehmen und Verbraucher explodieren und noch weiter steigen werden, und die Versorgungssicherheit in Kürze in Frage steht.“

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Zum Herunterladen:

Globaler Klimaschutz und das nationale Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) – ein unlösbarer Widerspruch? Vernunft vs. Ideologie, im November 2020 
 

Inhalt: · Die Entstehung des Erneuerbaren Energiegesetzes (EEG) · Die physikalischen Grenzen einer Stromversorgung durch Erneuerbare Energien (EE) · Wirtschaftliche Grenzen der Belastung · Wirkung für den Klimaschutz – EEG versus EU-CO2-Zertifikatesystem · Spannungsfeld von Politik und Recht

Von: Prof. Dr.rer.nat. Werner Mathys, Dr.jur. Jürgen F. Kammer, Dipl. Phys. Dr.rer.nat. Björn Peters, Ass.jur. Ferdinand Graf Spiegel
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Liegt Windenergie nach europäischer Lesart im Interesse der öffentlichen Sicherheit? | Umweltruf.de

Anlässlich der öffentlichen Anhörung zur Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes 2021 im Wirtschaftsausschuss setzt sich das
Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende mit einigen Naturschutzaspekten des EEG 2021 auseinander.

(…) Die Gesetzesbegründung zu § 1 Abs. 5 EEG 2021 bezieht sich unter anderem auf die Europäische Kommission. Diese hat – bereits im Jahr 2012 – in einem Leitfaden festgestellt, dass Windparks im Interesse der öffentlichen Sicherheit stünden und deshalb Ausnahmen vom Artenschutz möglich seien (EU-Kommission, Leitfaden „Entwicklung der Windenergie und Natura 2000“, Dezember 2012, S. 20). Die Äußerungen der Kommission in Leitfäden haben allerdings lediglich empfehlenden Charakter, wie im Leitfaden eingangs selbst klarstellt wird. (…)

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Gutachten zur EEG-Novelle 2020 und des lnvestionsbeschleunigungsgesetz

Gutachten im Auftrag der Bürgerinitiative in 57413| Gegenwind Frettertal vorgelegt durch RA Thomas Mock, Königswinter

Quelle und Download

In einem Gutachten für die BI Gegenwind Frettertal nimmt der Jurist und Anwalt Thomas Mock zu dem Gesetz und seiner fragwürdigen Begründung Stellung:

Eifelon.de berichtete

 

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Ausbau “Erneuerbarer Energien” soll Frage „öffentlicher Sicherheit“ werden

Von Holger Douglas
Rechtliche Auseinandersetzung um den Bau neuer Anlagen könnten fortan mit dem Argument »öffentliche Sicherheit« niedergebügelt werden.

Gegen den Bau neuer Windräder können sich Betroffene künftig wahrscheinlich nicht mehr wehren und gegen sie klagen. Denn die sollen in den Rang der »nationalen Sicherheit« erhoben werden. Sogenannter Ökostrom soll jetzt das neue Heiligtum der Energiewende werden und einen unantastbaren Sonderstatus erhalten.

Laut Entwurf der jüngsten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes soll Paragraf 1 des bestehenden EEGs unter anderem durch folgenden Satz ersetzt werden: »Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.«

Am 13. März 2018 hielt Peter Geisinger (Vernunftkraft Odenwald) eine Vortrag mit dem Titel: “Die Energiewende – ein totalitäres Projekt?” 
Heute würde er das Fragezeichen vermutlich weglassen.

Weiterlesen: Unantastbarer Sonderstatus für Windräder | TE

Aufgegriffen wurde das Thema von Autoren der “Welt”

Ökostrom soll Frage „öffentlicher Sicherheit“ werden – mit weitreichenden Folgen | Welt

Weitere Artikel:

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Gesetzesanpassungen für die Windkraft

Die “Volksinitiative Brandenburg” hat eine WERTVOLLE ZUSAMMENFASSUNG zu geplanten Gesetzen veröffentlicht.

Der Arbeitsplan mit dem Titel “Stärkung des Ausbaus der Windenergie an Land” vom 07.10.2019 aus dem Wirtschaftsministerium entfaltet seine Wirkung. Diverse Gesetze und Verordnungen werden für die Windkraft angepasst. Der Windlobby wird der rote Teppich ausgelegt und ist
ein Affront gegen Bürgerechte und Naturschutz. Ab jetzt wird es unerträglich….

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Bundesregierung demontiert Naturschutz – Freie Bahn für die Windlobby? – EIFELON

Still und leise hat die Bundesregierung auf Druck der Windlobby weitere Schritte eingeleitet, um die angeblichen Hindernisse für den flächendeckenden Ausbau der Windenergie auszuräumen: Neben dem Investionsbeschleunigungsgesetz und der Bundeskompen-sationsverordnung wurde eine Novellierung des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG 2021) auf den Weg gebracht.

Erklärtes Ziel ist es, Bauvorhaben im Namen des Klimaschutzes von naturschutzrechtlichen Beschränkungen vollständig zu befreien. Sollten alle drei Rechtsnormen in Kraft treten, so wäre dies ein schwerer Schlag gegen den Naturschutz in Deutschland. EIFELON hat dazu Heinz–Rüdiger Hugo von der ArbeitsGemeinschaft-Windenergie Eifel+Börde (AGW) um eine erste Einschätzung gebeten:

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Mehr zum Thema auf der Webseite der AGW , hier.

Bitte unterstützen Sie diese Aktion der NI! PROTEST IST ANGESAGT: ENTSCHLEUNIGEN – NICHT BESCHLEUNIGEN

Keine Sondergesetze für die Windindustrie! NI lehnt Entwurf für Investitionsbeschleunigungsgesetz ab!

Protestieren Sie bei Ihren Bundestagsabgeordneten per E-Mail, Telefon und Postkarte gegen die geplanten Änderungen! Hier finden Sie Ihre Bundestagsabgeordneten nach Bundesland und Wahlkreis: https://www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise

Mehr Infos: www.naturschutz-initiative.de

Spendenkonto für mehr Naturschutz:IBAN DE83 5739 1800 0011 5018 00

Hintergrundinformationen auch in unserem Beitrag:
Rechtsgutachten stellt fest: Artenschutzrechtliche Ausnahmen vom Tötungsverbot verstoßen bei Windenergieanlagen gegen europäisches Naturschutzrecht

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Bundesrat verabschiedet Energiesammelgesetz

Der Bundesrat hat dem Energiesammelgesetz zugestimmt. Damit werden umfangreiche Änderungen bei der KWK, dem Ausbau der erneuerbaren Energien und beim Mieterstrom zum kommenden Jahr wirksa.

Quelle: https://www.energate-messenger.de/news/188319/bundesrat-verabschiedet-energiesammelgesetz

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