Gastkommentar von Dr. Christoph Canne, Sprecher der Bundesinitiative Vernunftkraft e.V.
Die Bundesregierung legt manchmal seltsame Widersprüche aufs Parkett. Auf der einen Seite betont Wirtschaftsminister Habeck immer wieder gerne, wie gesichert unsere Energieversorgung trotz der Abschaltung der Kernkraftwerke sei, auf der anderen Seite wird schnell ein Notstand in den Raum gestellt, wenn hiervon die grüne Lobby profitieren kann.
Dieser Widerspruch führt dazu, dass Anwohner in diesem Winter erhöhte Lärmbelastungen ertragen müssen, die doch eigentlich durch die Genehmigungsbescheide hätten ausgeschlossen sein müssen. Verantwortlich hierfür ist der sogenannte Paragraph 31k des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImschG).
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