Pressemitteilung Nr. 38/2020
“Keine Unbedenklichkeitsbescheinigung”
Eine Experimentalstudie des Umweltbundesamtes (UBA) findet keinen Zusammenhang zwischen Infraschallgeräuschen um oder unter der Wahrnehmungsschwelle und akuten körperlichen Reaktionen. Die Probandinnen und Probanden stuften die Infraschallgeräusche allerdings als „etwas“ bis „mittelmäßig“ lästig ein. Die Belästigung wurde als höher eingeschätzt, je näher die Geräusche an die Wahrnehmungsschwelle sowie in den tieffrequenten Hörschallbereich rückten. Ob jemand bereits in seinem Wohnumfeld mit Infraschall oder tieffrequenten Geräuschen vorbelastet war oder nicht, spielte keine Rolle beim Einfluss auf die körperlichen Reaktionen und das Lästigkeitsempfinden.
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