Am 18. Februar 2020 startete der VERNUNFTKRAFT. – Landesverband Nordrhein-Westfalen eine konzertierte Aktion mit dem Ziel, die verfassungsrechtliche Dimension des derzeitigen Windkraftausbaus zu beleuchten. Einem fortwährenden Ignorieren von Verpflichtungen des Grundgesetzes soll somit der Boden entzogen werden (hier die Pressemitteilung dazu).
Schlagwort: Grundgesetz
WINDKRAFT IN DEUTSCHLAND – EINE KRITISCHE ANALYSE
Von Prof. Dr. Werner Mathys – Februar 2020
In sehr komprimierter Form werden die nachteiligen Wirkungen der Windkraft in Deutschland beschrieben. Aspekte wie Versorgungssicherheit, Klimawirksamkeit, Schäden an Natur, Landschaft, Tieren werden ebenso behandelt wie Gesundheitsschädigungen. Im Fokus stehen auch Aktivitäten der Bürgerinitiativen und ihre Aktionen im Zuammenhang mit der Verfassungsfrage nach Art 20a GG.
Quelle: Gegenwind Greven
Informationen zur Verfassungswidrigkeit der Windenergie – Artikel 20a Grundgesetz
Der Ausbau der Windenergie in Deutschland ist verfassungswidrig und muss beendet werden. Die Organe des Staates wie Bundestag, Länderparlamente, betroffene Kommunen, Behörden und auch die Gerichte werden aufgefordert, die Verfassungsmäßigkeit ihres Tuns vor einer weiteren Förderung der Windenergie vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen und einem im Extremfall verhängten Rückbaugebot bestehender Anlagen vollumfänglich nachzukommen!
Quelle: Gegenwind Greven
Nutzen Sie das Papier auch als Argumentationspapier!
VERNUNFTKRAFT NRW stellt Anhörungsgesuchen an das Bundesverfassungsgericht
Zusammen mit Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) hat der Bund Naturschutz Deutschland und einige Einzelkläger im November 2018 erhoben, der sich nun auch die FfF-Aktivistin Luisa Neubauer anschliessen möchte.
Vernunftkraft NRW will dem Gericht mit einem “Anhörungsgesuch“ an das BVerfG Argumente aus der Staatsrechtswissenschaft zum Art 20a Grundgesetz vortragen.
Quelle: https://www.gegenwind-greven.de/gegenwind-greven/downloads/
Lesenswerter Artikel: EIFELON | Vernunftkraft NRW: Staat verstößt gegen grundgesetzliches Schutzgebot
Vortrag von Prof. Murswiek zum Thema „Klimaschutz – Artikel 20a GG“
Vortrag von Prof. em. Dr. Dietrich Murswiek (Professor für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Völkerrecht) am 22.10.2019 in München:
Die Einleitung von Prof. Murswiek kann hier abgerufen werden.
Es ergeben sich insbesondere für Naturschutzverbände und Kommunen ganz neue Möglichkeiten für den Klageweg: "Mit größerer Erfolgswahrscheinlichkeit lässt sich die Verletzung von Art. 20a GG im Rahmen einer von einem Naturschutzverband gemäß dem Umweltrechtsbehelfsgesetz angestrengten Verbandsklage geltend machen. Denn anerkannte Umweltschutzverbände dürfen auch die Verletzung objektivrechtlicher Vorschriften vorbringen. Weiterhin kommen Klagen von Gemeinden in Betracht, die sich auf die Verletzung ihrer kommunalen Planungshoheit berufen, die durch die Verletzung von Art. 20a GG mittelbar beeinträchtigt sein kann."
Ignoranz der Politik im Umgang mit Artikel 20a des Grundgesetzes
Die Energiegesetzgebung verstößt in weiten Teilen gegen Artikel 20a des Grundgesetzes und ist damit verfassungswidrig ist.
Prof. Wolfgang Mathys und der Verwaltungsrechtler Norbert Große Hündfeld bringen die Argumente in diesem Doppel-Interview auf den Punkt.
Der forcierte Windkraftausbau ist verfassungswidrig
Ohne Folgenabschätzung und Folgenabwägung verstößt das Vorhaben der Bundesregierung, die Zahl der Windkraftanlagen zu verdoppeln, gegen Artikel 20a Grundgesetz, sagt der Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek.
Die Kolumne bei Tichys Einblick lesen: Der forcierte Windkraftausbau ist verfassungswidrig
Ein weiterer Artikel von Dietrich Murswiek erschien in der FAZ+ unter dem Titel “Klimaschutz gegen Umweltschutz“.
DAV-Kolumne: Die Energiefrage – #67 – Klimaschutz ins Grundgesetz? Vorsicht mit Wünschen!
Von Dr. Björn Peters
Dieser Tage wurden Wünsche laut, den „Klimaschutz“ als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen. Dies ist ein politisch gefährlicher Wunsch für dessen Protagonisten. Denn Staatsziele müssen ernst genommen werden.
Die bisherigen Beiträge in „Die Energiefrage“ finden Sie im Archiv.
Debatte über Artikel 20 a) des Grundgesetzes und seine Unvereinbarkeit mit dem Windindustrieausbau
Aufruf zur Debatte von Norbert Große Hündfeld, Ferdinand Graf von Spiegel und Prof. Dr. Werner Mathys mit Fragen und Antworten über Artikel 20 a) des Grundgesetzes und seine Unvereinbarkeit mit dem Windindustrieausbau.
Graf von Spiegel: „Windkraftanlagen sind rechtswidrig!“
Graf von Spiegel legt Einspruch gegen die Ausweisung neuer Konzentrationszonen ein.
Ferdinand Graf von Spiegel argumentiert, dass der Bau von Windkraftanlagen eine Verletzung von Artikel 20a des Grundgesetzes darstellt und damit »generell rechtswidrig« sei.
Weiterlesen im Westfalenblatt
Zur Verantwortung des Staates aus Artikel 20 a GG in Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben der Windindustrie
Von Ferdinand Graf Spiegel, München und
Norbert Große Hündfeld, Münster
Zuerst erschienen bei Vernunftkraft Odenwald
Naturschutz als Staatsziel – das Interview
Zur Missachtung der Staatszielbestimmung in Art. 20a GG
Ein Interview mit dem Juristen Norbert Große Hündfeld
Unvereinbarkeit der Windkraft mit Art. 20a Grundgesetz
Das Grundsatzpapier zum Art. 20a Grundgesetz
– von Prof. Dr. Werner Mathys (Gegenwind Greven, NRW) neu gefaßt – dient der Aufklärung von Entscheidungsträgern in Politik und Behörden, ist eine Quelle für Hintergrundinformationen z.B. für die Medien und beinhaltet eine Fülle von Argumenten, für alle, die sich für die Bewahrung von Natur, Artenvielfalt und Landschaft vor der weiteren Zerstörung durch Windkraftwerke einsetzen.
Sie wurde allen politischen Entscheidungsträgern und den Medien gesendet.
Nutzen Sie dieses Papier zum Schutz von Natur und Arten in Ihren Regionen, für Ihre gerichtlichen und politischen Auseinandersetzungen, um den “vergessenen” oder vielleicht eher “verschwiegenen” Artikel 20a ins Gedächtnis der Öffentlichkeit zu tragen und eine Debatte auszulösen!
Mögliche Verletzung von §20a Grundgesetz durch überstürzte Energiewende
Der ausgewiesene Rechtsexperte im Verwaltungsrecht (Norbert Große Hündfeld, Münster), mit guten Kontakten zur Politik hat hier eine ganz neue Diskussion eröffnet:
Eine mögliche Verletzung von
§20a Grundgesetz
durch die überstürzte Energiewende!!!
Am 03.06.2017 erschien in den Westfälischen Nachrichten ein Interview mit Rechtsanwalt Norbert Große Hündfeld, das wir hier veröffentlichen:
Mit Dank an: Verein Gegenwind/Windkraft mit Vernunft Greven e.V.
Ein weiterer Zeitungsartikel aus den Westfälischen Nachrichten Münster zum Thema: http://www.wn.de/Muenster/2841906-Rechtsanwalt-bei-CDU-Sued-Neu-nachdenken-ueber-Windkraft-Grosse-Huendfeld-fordert-Umkehr-bei-Energiewende