Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines Anwohners gegen Windkraftanlagen in der Hunsrückgemeinde Hussweiler bei Birkenfeld zurückgewiesen. Der Kläger hatte vorgebracht, die Gemeinde hätte die Anlagen nicht genehmigen dürfen, weil das Schallgutachten fehlerhaft sei.
Auch sei sogenannter Infraschall, der unterhalb der menschlichen Wahrnehmung läge, sei nicht berücksichtigt worden. Nach Meinung derRichter ist das Gutachten nicht zu beanstanden. Zu Infraschall und dessen Auswirkung auf den Menschen gebe es bislang keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse.