Vortrag von Prof. em. Dr. Dietrich Murswiek (Professor für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Völkerrecht) am 22.10.2019 in München:
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Die Einleitung von Prof. Murswiek kann hier abgerufen werden.
Es ergeben sich insbesondere für Naturschutzverbände und Kommunen ganz neue Möglichkeiten für den Klageweg:
"Mit größerer Erfolgswahrscheinlichkeit lässt sich die Verletzung von Art. 20a GG im Rahmen einer von einem Naturschutzverband gemäß dem Umweltrechtsbehelfsgesetz angestrengten Verbandsklage geltend machen.
Denn anerkannte Umweltschutzverbände dürfen auch die Verletzung objektivrechtlicher Vorschriften vorbringen.
Weiterhin kommen Klagen von Gemeinden in Betracht, die sich auf die Verletzung ihrer kommunalen Planungshoheit berufen, die durch die Verletzung von Art. 20a GG mittelbar beeinträchtigt sein kann."