Erfolgreiche Klage: Darf das Windrad Welshofen nicht ans Netz?

Das Windrad in Welshofen ist fast fertig. Doch ob die Anlage wie geplant Ende März ans Netz gehen kann, ist fraglich. Denn der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern hatte mit seiner Verbandsklage Erfolg.

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„Windenergieerlass Baden-Württemberg“ rechtswidrig: Rodung gestoppt

Mit Beschluss vom 15.02.2019 hat das Verwaltungsgericht Freiburg –
10 K 536/19 – die Rodung für den geplanten „Windpark Blumberg“ im Schwarzwald-Baar-Kreis gestoppt. Das Gericht hat damit über einen Eilantrag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) positiv entschieden.

Der Beschluss VG Freiburg Beschluß vom 15.02.2019, 10 K 536/19 kann hier abgerufen werden.

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Baden-Württemberg: Gericht bestätigt Betriebsverbot für Windrad bei Braunsbach

Stuttgart/Braunsbach (dpa/lsw) – Das stillgelegte Windrad «Orlach 6» im Brutgebiet seltener Greifvögel nahe Braunsbach (Kreis Schwäbisch Hall) bleibt außer Betrieb. Wie das Verwaltungsgericht Stuttgart am Dienstag bestätigte, darf sich die Anlage nicht drehen – auch nicht nur über Nacht oder im Winter.

Ein entsprechender Antrag eines Energieunternehmens, dem das Windrad mit einer Nabenhöhe von 149 Metern und einem Rotor-Durchmesser von gut 100 Metern gehört, wurde abgelehnt.

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WER-aktuell: Newsletter der Koordinierungsstelle Windenergierecht 1-2019

Die Koordinierungsstelle Windenergierecht unter der Gesamtleitung von Prof. Dr. Edmund Brandt vom Institut für Rechtswissenschaften Technische Universität Braunschweig, gibt eine Sammlung von Windenergie-Urteilen heraus.

Hier der WER-aktuell Newsletter der Koordinierungsstelle 1-2019

Download (PDF, 926KB)

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Stellungnahme der Naturschutzinitiative zu den Äußerungen von Dunoair

Zur Zerstörung des Lebensraums und der Niststätte eines Schwarzstorchs im Gemeindewald Dahlem und den Äußerungen von Dunoair (Dahlem IV) nimmt die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Stellung:

 

Quelle: https://naturschutz-initiative.de/images/PDF2019/PM20190118.pdf

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Sunderner Windkraft soll vor das Oberverwaltungsgericht

Die Stadt Sundern legt Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg ein, das zu seiner Verhandlung am 18. Dezember die Stadt Sundern in Sachen Windenergie als Beigeladene geladen hatte.

Das Urteil, das dem Windpark-Investor Recht gab, der in Allendorf fünf Windenergieanlagen betreiben möchte, hätte auch Auswirkungen auf den Teilflächennutzungsplan Windenergie der Stadt Sundern. Wegen der Berufung ist es jedoch nicht rechtskräftig.

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Naturschutzinitiative e.V. (NI) klagt gegen „Windpark” Butzbach

Im Regierungspräsidium Darmstadt werden unter der grünen Präsidentin Brigitte Lindscheid immer mehr Ausnahmen vom Tötungsverbot erteilt, um die Errichtung von Windindustrieanlagen, die nicht genehmigungsfähig sind, zu ermöglichen.

In 2016 sind uns sechs Fälle, in 2018 sind uns bisher vier Fälle bekannt, in denen praktisch die „Lizenz zum Töten“ erteilt wurde.

Die Ausnahme wird im RP Darmstadt also zur Regel. Dies halten wir für einen Skandal und mit Unionsrecht nicht vereinbar.

Daher hat die NI Klage beim Verwaltungsgericht in Gießen eingereicht.

Dieses Vorgehen der grünen Regierungspräsidenten bestätigt die Position der Naturschutzinitiative e.V. (NI), dass Windkraftindustrie und Natur- und Artenschutz nicht vereinbar sind.

Quelle: https://www.naturschutz-initiative.de/neuigkeiten

Die Butzbacher Zeitung berichtet am 10.01.2019:

Klage gegen Butzbacher Windpark

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Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Sollingvorland-Wesertal“ im Landkreis Holzminden ist unwirksam

Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat durch Urteil vom 4. Dezember 2018 (Az. 4 KN 77/16) die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet “Sollingvorland-Wesertal“ im Landkreis Holzminden für unwirksam erklärt.

Weiterlesen: https://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/verordnung-ueber-das-landschaftsschutzgebiet-sollingvorland-wesertal-im-landkreis-holzminden-ist-unwirksam-171952.html

Erneuerbare Energien zum Urteil:

Landschaftsschutz begründet kein Totalverbot für Windkraft

Ein Gericht hat entschieden, dass Windkraft in Natur- und Landschaftsschutzgebiete im konkreten Fall möglich ist. 
Dazu Lobby-Jurist Martin Maslaton auf ein Wort.
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Streit um Windkraft-Regionalplan: Einigung angestrebt

Korbach. Im Streit um den Teilregionalplan, der die Vorranggebiete für neue Windkraftanlagen festlegt, bemüht sich der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel zu schlichten: Im Rahmen eines Mediationsverfahrens sollen die klagenden Kommunen und das Regierungspräsidium (RP) sich gütlich einigen. Der erste Termin vor dem Güterichter hat laut RP bereits am Donnerstag stattgefunden.

Gegen den Teilregionalplan Energie hatten die Kommunen Diemelsee, Diemelstadt, Willingen und Korbach einen so genannten Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Ziel des Normenkontrollverfahrens ist, zu prüfen, ob der Teilregionalplan mit höherrangigem Recht vereinbar ist.

Weiterlesen: https://www.wlz-online.de/waldeck/korbach/streit-um-windkraft-regionalplan-in-waldeck-frankenberg-einigung-angestrebt-10910758.html

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Freistaat droht im Windrad-Streit an eigener Regelung zu scheitern

Es hat Signalwirkung, was das Verwaltungsgericht in Regensburg in Bezug auf den Bau einer Windkraftanlage mit einer Gesamthöhe von rund 200 Metern im Landkreis Landshut entschieden hat. Die Richter stoppten abermals den Weiterbau eines Windrads bei Pfettrach (Landkreis Landshut) und sie ließen durchblicken, woher der Wind weht: Obwohl die Anlage lange vor Einführung der 10H-Regelung durch den Freistaat Bayern, die den Abstand einer Windkraftanlage von der Wohnbebauung festlegt, genehmigt worden ist, spielt die Distanz zur nächsten Siedlung in den Augen der Richter für das Projekt trotzdem eine Rolle.

Das Landratsamt in Landshut fungiert in dieser Sache als Genehmigungsbehörde Vertreter des Freistaates, der damit in dem Rechtsstreit streng genommen an der eigenen Regelung zu scheitern droht.

Mehr erfahren: Passauer Neue Presse und Idowa

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Richter sehen keine Nachteile für Anwohner: Klage gegen Windräder abgewiesen

Kreis Gütersloh. Das Verwaltungsgericht Minden hat die Klage zweier Anwohner gegen die drei Windräder im Rhedaer Forst abgewiesen.
Sie richtete sich gegen die Untere Landschaftsbehörde des Kreises, die den so genannten „Windpark Gütersloh” im vergangenen Jahr genehmigt hatte.

Mehr erfahren in der Neuen Westfälischen

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Gerichtsentscheid “Stillfüssel”: BUND jubelt, Umweltvereingung nicht

Waldbrunn. Laut eines Eilentscheids des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel (VGH) verstoßen die Windräder auf dem “Stillfüssel” am Eiterbachtal weder gegen das Artenschutzrecht, noch gegen das Immissionsschutzrecht oder das Wasserrecht. Der BUND jubelt.

Die Umweltvereinigung “Initiative Hoher Odenwald – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt” (IHO) jubelt nicht. Sie hatte den Eilantrag eingereicht.

Weiterlesen in der RNZ

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Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 6.11.2018, Az.: 9 B 765/18

Beschluss vom 6.11.2018, Az.: 9 B 765/18

Rechtsgrundlagen: VwGO § 80 Abs. 5, EEG § 1

Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 29. März 2018 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 15.000,– € festgesetzt.

Erschien zuerst bei Vernunftkraft Odenwald.

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