Verwaltungsgericht Trier – Urteil vom 06.06.2018, AZ: 9 K 13585/17.TR
„Keine Windenergieanlagen in der Kernzone des Naturparks Saar-Hunsrück“ weiterlesen
Landesverband Hessen e.V.
Verwaltungsgericht Trier – Urteil vom 06.06.2018, AZ: 9 K 13585/17.TR
„Keine Windenergieanlagen in der Kernzone des Naturparks Saar-Hunsrück“ weiterlesen
Von PETRA HACKERT
Drei Windkraftanlagen hat das Regierungspräsidium in Gießen im Kirberger Wald genehmigt, die Klagefrist dagegen endet in den nächsten Tagen. Laut der Bürgerinitiative „Keine Windkraft im Kirberger Wald“ erwägen Einzelpersonen, eine solche zu erheben.
Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das Oberverwaltungsgericht Greifswald im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nun festgestellt, dass die 2015 erteilte Genehmigung für den Betrieb einer neuen Windkraftanlage am Standort Körkwitz voraussichtlich als rechtswidrig anzusehen ist. Damit folgt es dem Antrag des NABU, der im August 2015 Widerspruch gegen die vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern erteilte Genehmigung eingelegt hatte. Der NABU hat die Genehmigungsbehörde inzwischen aufgefordert, umgehend für die Einstellung des Betriebs der Anlage zu sorgen.
Weiterlesen: http://www.umweltruf.de/2018_PROGRAMM/news/news3.php3?nummer=3449
Bergheim/Frechen – Kopfschmerzen, ein stark erhöhter Herzschlag, Bluthochdruck, Nasenbluten und Konzentrationsmangel – die Liste der Beschwerden von Frank Döring ist lang. Kaum eine Nacht, in der der 54-Jährige aus Frechen-Königsdorf einmal durchschlafen kann.
Wald-Michelbach. Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt hat den Eilantrag eines Umweltverbandes abgelehnt, der Bau und Betrieb der fünf Windräder auf dem Gebiet Stillfüssel bei Wald-Michelbach stoppen wollte. Anders als der Antragssteller sah das Gericht keine Versäumnisse des Regierungspräsidiums Darmstadt in der Vorprüfung der Umweltverträglichkeit und keine Verletzung von artenschutzrechtlichen Vorschriften hinsichtlich des Schwarzstorches, des Rotmilans, des Uhus und des Wespenbussards an.
Gerade beim Schwarzstorch und Rotmilan erkannte die Kammer „kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko“. Die Brutvorkommen des Rotmilans lägen außerhalb des Bereichs. Es habe außerdem nicht nachgewiesen werden können, dass es in der Nähe der Baustelle tatsächlich einen Schwarzstorch-Horst gab. Der im September 2016 entdeckte, sei in der Brutperiode 2017 von einem Mäusebussard-Paar besetzt gewesen, schreibt das Verwaltungsgericht in der Pressemitteilung. Das nächste bekannte Brutvorkommen läge in 2050 Meter Entfernung zum Vorhabengebiet und damit außerhalb des empfohlenen Mindestabstands von 1000 Metern. Gesundheitsgefährdende Lärmbeeinträchtigungen durch den Betrieb der Anlage seien laut Verwaltungsgericht ebenfalls nicht zu erwarten. Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen ab der Zustellung Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel erhoben werden.
Quelle: http://www.wnoz.de/Gericht-lehnt-erneut-einen-Eilantrag-ab-741fee4b-eec7-4059-a9ba-183c668dd9cc-ds
WIESBADEN – Eswe wird die Klage gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums Darmstadt (RP), auf der Hohe Wurzel keine Windräder zuzulassen, weiter aufrecht erhalten.
Das hat am Mittwoch der Aufsichtsrat von Eswe Versorgung beschlossen. Wie zu hören war, stimmte eine große Mehrheit des 18-köpigen Gremiums für diesen Schritt. Die Klage beim Verwaltungsgericht Wiesbaden werde bis zu einem endgültigen gerichtlichen Entscheid fortgeführt, hieß es. Eswe will insgesamt zehn Windräder auf dem Taunuskamm errichten. Das hatte das RP vor allem wegen einer möglichen Beeinträchtigung des Grundwassers abgelehnt.
Die Bundesregierung hat mit der Energiewende Eigentumsrechte verletzt!
Das International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) in Washington will innerhalb der kommenden sechs Wochen über die milliardenschwere Schadenersatzklage des schwedischen Atomkonzerns Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland entscheiden. Das bestätigte das Bundesumweltministerium auf Nachfrage von WELT AM SONNTAG.
Weiterlesen: https://www.welt.de/wirtschaft/article173681947/Washington-will-ueber-Vattenfall-Klage-entscheiden.html
Nachdem im Januar bereits drei Privatklagen abgewiesen worden waren, scheiterte nun auch die Systelios-Klinik vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt mit ihrem Eilantrag.
Politiker in Wiesbaden stimmen sich auf ein Aus für die Windräder auf dem Taunuskamm ein. Ob der Windpark noch profitabel wäre, ist Thema einer ESWE-Aufsichtsratssitzung im März.
Oberbürgermeister Sven Gerich (SPD), auch Aufsichtsratvorsitzender der ESWE Versorgung, zögert mit einer Einschätzung zum jetzigen Zeitpunkt. Ob ein Windpark noch profitabel sei, soll Thema der Aufsichtsratssitzung im März sein. „Wenn Expertisen ergeben, dass es sich nicht mehr lohnt, wird der Aufsichtsrat einen anderen Kurs einschlagen“, sagt OB-Sprecher Christian Lahr. Aber eben nur dann und nicht auf Vermutungen hin. Dennoch sieht es so aus, als hätten Windräder auf der Hohen Wurzel keine Zukunft mehr.
Erstmals in der Bundesrepublik ist die Verbandsklage eines Umweltverbandes gegen ein einzelnes Windkraftwerk von einem Gericht in allen Punkten bestätigt worden. VLAB-Chef Bradtka: Fall hat Präzedenzwirkung für ganz Energiewende-Deutschland.
Quelle: https://www.landschaft-artenschutz.de/pressemitteilung-verbandsklage-erfolgreich/
Siehe auch: http://www.vernunftkraft-hessen.de/wordpress/2018/01/26/keine-windkraft-bei-gramlhof/
Verwaltungsgericht gibt Gegnern recht – Berufung möglich
Ende 2016 hatte des Amt eine Windkraftanlage nahe dem Hof im Nordosten des Hessenreuther Waldes erlaubt. Dagegen hatte der Naturschutzverband geklagt. Weil die Erlaubnis an Auflagen gebunden war, waren auch die Planer vors Verwaltungsgericht gezogen. Wie Gerichtssprecher Bernhard Pfister bestätigte, entschieden die Richter nun doppelt im Sinne der Windkraftgegner. Nach einer langen Verhandlung gaben sie dem VLAB recht. Der Bescheid des Landratsamts gefährde geschützte Vogelarten und die “Eigenart der Landschaft”.
FAZ – 17.01.2018
Der Wiesbadener Energieversorger Eswe stellt seine Pläne für den Taunuskamm in Frage. Damit reagiert er auf Vorgaben des VGH für den laufenden Rechtsstreit mit dem Regierungspräsidium.
“Es liege in der Verantwortung des Wiesbadener Oberbürgermeisters, endlich die Reißleine zu ziehen, um den Schutz des Wiesbadener Trinkwassers sicherzustellen, sagte Carsten Gödel von der Initiative „Rettet den Taunuskamm“.”
Das Thema spielt übrigens auch im Änderungsverfahren für den hessischen Landesentwicklungsplan eine Rolle. Die Arbeitsgemeinschaft der Wasserversorger im Rhein-Main-Gebiet, dem beispielsweise die Hessenwasser GmbH angehört, fordert in ihrer Stellungnahme, den Schutz des Grundwassers als „landespolitische Zielfestlegung“ einzuordnen. Alle regional bedeutsamen Grundwasservorkommen müssten als spezielle Gebiete ausgewiesen werden, in den sie Vorrang vor anderen, entgegenstehenden oder einschränkenden Nutzungsansprüchen hätten. Damit würden die Hürden für die Errichtung von Windparks in hessischen Wasserschutzgebieten höher.
Lesen Sie den vollständigen Artikel vom 17.01.2018 hier bei faz.net
und dazu auch den Kommentar von Ewald Hetrodt
NABU und LNV fordern Abbau der gestoppten Windkraftanlage im Kreis Schwäbisch Hall
Quelle: http://www.umweltruf.de/2018_PROGRAMM/news/news3.php3?nummer=417
Jurist Dario Mock klärte die Bürger und die Verwaltung beim Infoabend in Hopfau über eine weitere Möglichkeit auf. Anlass ist die unterschiedliche Bewertung der Topographie durch die Gerichte.
Weiterlesen: https://www.neckar-chronik.de/Nachrichten/Neue-Option-fuer-Klage-gegen-Windkraft-357188.html
Pressemitteilung des NABU Rheinland-Pfalz vom 29.11.2017
Genehmigung der Windenergieanlagen bei Birkenfeld bleibt rechtswidrig.
NABU fordert Nachsteuern der Politik bei der Windenergieplanung in Rheinland-Pfalz