Man stelle sich einen Privatmann vor, der mit dem Bau von irgendwas anfängt, ohne den Entscheid eines Gerichtes abzuwarten. Baueinstellung, Strafandrohungen, Rückbau wären die Folgen. Wenn es um den Bau von Windindustrieanlagen geht, ist alles möglich!
“Die Gesellschafter wollen den Ausgang des Hauptverfahrens am Oberverwaltungsgericht nicht abwarten, weil bis dahin Fristen der Firma verstrichen wären, die den Windpark bauen soll und Fördergelder des Bundes für Windenergie verloren gingen.”
Ein Windrad bei Braunsbach darf derzeit nicht betrieben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden. Das Windrad steht unweit eines Brutwaldes für den geschützten Rotmilan.
Der Landesnaturschutzverband und der Naturschutzbund setzten beim Verwaltungsgericht Stuttgart einen Stopp für die erst kürzlich gebaute Anlage durch. Im Bezug auf den Rotmilan könne, so wörtlich, “ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko” durch die Rotorblätter nicht ausgeschlossen werden.
Saarland – Wenige Tage vor der Landtagswahl wird es für Umweltminister Reinhold Jost ungemütlich. Denn es sind brisante Dokumente aufgetaucht, die Mauscheleien bei der Genehmigung des Windparks Lautenbach bei Ottweiler beweisen sollen. Das Ministerium weist die Vorwürfe zurück. Der Anwalt der Windkraftgegner hat unterdessen Strafanzeige gegen Jost und die frühere Umweltministerin Rehlinger gestellt.
Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts hat die Klage der Feldberginitiative e.V. abgewiesen, mit der sich diese gegen die Genehmigung des Landes Hessen zur Errichtung von sieben Windenergieanlagen in Weilrod im Hochtaunuskreis gewandt hatte.
Die Errichtung von diesen sieben Windkraftanlagen wurde mit immissionsschutzrechtlicher Genehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 17.02.2014 ermöglicht, nachdem es zuvor festgestellt hatte, dass in diesem Fall eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen sei.
Ein ehemaliger Windpark rottet bei Barth (Vorpommern-Rügen) vor sich hin. Der zuständige Bürgermeister ist alarmiert: Durch ausgelaufenes Transformatoren-Öl bestehe eine Gefahr für die Umwelt.
„Das sind bestimmt 300 Liter“, sagt Harald Reinecke, parteiloser Bürgermeister der Gemeinde Kenz-Küstrow. In einem maroden Trafo-Häuschen schwappt das Öl, das früher zum Kühlen der Anlagen diente, vor sich hin, seit Kupfer-Diebe den Trafo aufbrachen, um den wertvollen Kupferkern zu stehlen.
Die Reste von mindestens fünf alten Windräder lagern auf zwei Äckern in Reineckes Gemeinde. Der Besitzer Andreas Jesse meint, es bestehe keine Gefahr für die Umwelt. Eine schwimmende Betonwanne verhindere, das Öl im Boden versickert.Das Umweltamt des Landkreises forderte Jesse zum Räumen des Schrotts auf. Gegen ihn liegt auch eine Anzeige des AfD-Landtagsabgeordneten Ralf Borschke vor.
Peinlich: Jesse ist Landesvorsitzender des Windenergieverbands und damit einer der wichtigsten Vertreter seiner Branche in MV.
Wiesbadener Kurier – 20.02.2017 In einem Gastkommentar kritisiert der Wiesbadener Hydrologe Wolfgang Merkel die Eswe-Klage gegen die Windpark-Ablehnung des RP Darmstadt.
WIESBADEN – Die Eswe Taunuswind GmbH klagt gegen den RP-Entscheid, mit dem die geplanten zehn Windkraft-Anlagen auf der Hohen Wurzel (Taunuskamm) abgelehnt wurden.
Eckersdorf/Thurnau. Paukenschlag vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Wie Rechtsanwalt Stefan Kollerer sagt hätten er und seine Mandantin Andrea Balzer eine Lawine lostreten können. Es sei ein Urteil möglich gewesen, das “vielleicht bundesweit für Aufsehen gesorgt hätte”. Der Streit um die Windräder im Windpark Vogelherd, zwischen Busbach und Lochau, ging aber völlig anders aus.
HAMELN/FLEGESSEN. Die Bundeswehr geht gegen eine Entscheidung der Stadt Hameln an. Drei der sechs Windräder, die sich künftig an der Stadtgrenze zwischen Groß Hilligsfeld und Flegessen drehen sollen, dürften nach Ansicht des Militärs gar nicht erst gebaut werden: Sie stören den Flugverkehr der Heeresflieger.
Das Bürgerbegehren gegen geplante Windkraftanlagen im Wald bei Hoch-Weisel ist vom Gießener Verwaltungsgericht als unzulässig erklärt worden.
Ein deutlicher Hinweis für alle BIs sich verstärkt mit den Fallgruben und Finessen der Rechtssprechung auseinanderzusetzen.
Die Kläger, Prof. Hans Rudolf Engelhorn und Walter Leister, sagten nach der Verhandlung, sie wollen nun überlegen, ob sie in Revision gehen. Der Verhandlung vorausgegangen ist ein langer Streit zwischen Windkraftgegnern und der Stadt Butzbach (vor Gericht vom Magistrat vertreten).
Eine Reihe von Familien in der Grafschaft Cork, im Südwesten der Republik Irland, die wegen des Lärms eines nahe gelegenen Windparks gezwungen waren, ihre Häuser zu verlassen, haben einen bedeutenden Fall vor dem High Court, dem obersten Zivil- und Strafgericht Irlands in dieser Woche gewonnen.
Dies berichtet der Irish Examiner.
Die Familien hätten sich beklagt, dass sie seit der Inbetriebnahme des Windparks ernstlich beeinträchtigt seien. Dies sei die erste Aktion dieser Art in Irland, sagt der Examiner, und könnte vielen Windpark-Projektierern Aussichten auf rechtliche Forderungen von Familien in ähnlichen Situationen eröffnen.
Dieser Fall betraf den Windkraftanlagenhersteller Enercon, der für die Entstehung des Ärgernisses für sieben Familien, die in einer Entfernung von bis zu 1 km zum Windpark leben, die volle Haftung übernommen hat.
Ein Sprecher von Wind Aware Ireland, sagte: “Es gibt jetzt die Möglichkeit, zahlreiche rechtliche Schritte gegen Windparks im ganzen Land einzuleiten. Die rechtlichen Auswirkungen für die Windindustrie seien erheblich. Der Einsatz von unzureichenden und veralteten Planungsrichtlinien könnte jetzt dazu führen, dass die Industrie, Planungsbehörden und das Ministerium für Kommunikation, Klimapolitik und Umwelt (DCCAE) belangt würden.
Der Fall wird im Jahr 2017 zur Diskussion über den Schadensersatz an den High Court zurück überwiesen.
das Verwaltungsgericht hat nun die mündliche Verhandlung in Sachen BÜRGERBEGEHREN/BÜRGERENTSCHEID des “Bündnisses für den Wald” Butzbach terminiert:
Donnerstag 19. Januar 2017
um 10.00 Uhr
Saal 103
VERWALTUNGSGERICHT, Marburgerstr. 4, 35390 Gießen
“Ein Bündnis für den Wald” ist das Aktionsbündnis aus BI Gegenwind im Taunus, dem gemeinnützigen Verein “Nauturpark Hochtaunus darf nicht sterben” e.V., dem HEIMATVEREIN HOCHWEISEL e.V. und den Oppositionsparteien UWG und FDP in Butzbach!
DIES IST EINE ÖFFENTLICHE SITZUNG!
Wir hoffen auf großes Interesse und viel Publikum, wenn die Rechtmäßigkeit der Unterschrift des Bürgermeisters, geleistet während der laufenden Stadtverordnetensitzung im Sommer vor einem Jahr, vom Gericht überprüft wird!
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