03.03.2016 – 13:00 Uhr
Das Gericht hat den Eilantrag des NABU abgewiesen. Leider, jetzt darf in Wintrich weiter gerodet werden und bald wohl auch in Bernkastel. Es ist eine Gesetzeslücke, dass die Umweltverbände bzgl. Rodungsgenehmigungen nicht klageberechtigt seien und damit Auslegungssache des Gerichtes.
Leider! Die höhere Instanz in Koblenz könnte ähnlich entscheiden – da kommt es darauf an, an welche Kammer es geht. Unsere Argumente wurden also gar nicht geprüft, sondern nur entschieden, wir hätten in dem Fall kein Klagerecht.
03.03.2016 – SWR – Rodungen am Ranzenkopf
03.03.2016 18:50 Uhr
Der NABU-Einspruch ist beim beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz sofort durchgekommen! Es wird nun die UVP-Pflicht des Verfahrens geprüft, und so lange ist wieder Rodungsstopp am Ranzenkopf!
Pressemitteilung NABU: NABU-Pressedienst, Ranzenkopf 02.03.2016
Mitteilung für die Presse: Behördensumpf im Landkreis Bernkastel-Wittlich